Beschaffung von 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit kombiniertem Kran-Trichter Aufbau als Gebrauchtfahrzeug
KI Gebrauchtfahrzeugbeschaffung für ein Abfallsammelfahrzeug mit kombiniertem Kran-Trichter Aufbau.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen, über ein europaweites Vergabeverfahren die Durchführung von Fahrschultätigkeiten zum Erwerb der Führerscheinklassen B, C und CE sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG für ihre Beschäftigten zu vergeben. Der Leistungszeitraum umfasst zwei Jahre (01.01.2026-31.12.2027). Neben der Führerscheinausbildung für jährlich rund 45 Teilnehmende im Bereich C/CE und bis zu 10 Teilnehmende im Bereich B beinhaltet das Vorhaben die Durchführung von Modulschulungen, ergänzenden Qualifizierungen (z. B. für Flurförderfahrzeuge, Ladekrane, Erdbaumaschinen) sowie groß angelegte Mitarbeiterschulungen zu sicherheits- und fahrzeugbezogenen Themen. Ziel ist die rechtssichere und bedarfsgerechte Qualifizierung des Fahrpersonals zur Sicherstellung der betrieblichen Einsatzfähigkeit.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Preis stellt das zentrale Zuschlagskriterium dar und wird anhand des in Anlage 5 ausgewiesenen verbindlichen Gesamtpreises inkl. Umsatzsteuer abzüglich Skonto bewertet. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage aller im Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungspositionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Mengengerüste. Bewertungsmethodik: Das wirtschaftlich günstigste Angebot - also jenes mit dem niedrigsten bewerteten Gesamtpreis - erhält die volle Punktzahl von 700 Punkten. Alle weiteren Angebote werden proportional zur preislichen Abweichung bewertet. Die Formel lautet: Punkte = (niedrigster Angebotspreis / eigener Angebotspreis) × 700 Angebote, deren bewerteter Preis mehr als das Doppelte des niedrigsten gewerteten Angebots beträgt, erhalten 0 Punkte in diesem Kriterium. Es erfolgt keine negative Punktevergabe. Fehlende oder unvollständige Preisangaben führen zum Ausschluss des Angebotes. Diese Bewertungsformel stellt sicher, dass der Zuschlagswert in einem ausgewogenen Verhältnis zur gebotenen Wirtschaftlichkeit steht und spiegelt das zentrale Interesse des Auftraggebers an einer kostenbewussten Beschaffung wider.
Mit Blick auf die betriebliche Umsetzbarkeit und logistische Effizienz wird auch die räumliche Nähe der Schulungs-/Ausbildungsstätte zum zentralen Betriebshof des Auftraggebers als Zuschlagskriterium berücksichtigt. Maßgeblich ist hierbei die Luftlinienentfernung zwischen dem folgenden Referenzpunkt und dem Hauptschulungsstandort des Bieters: Zentraler Betriebshof: Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg Bewertungsmethodik: Die Entfernung wird als Luftlinie (geradlinige Distanz in Kilometern) zwischen dem o.?g. Referenzpunkt und dem Ort der Schulungsstätte berechnet, an dem mindestens 80?% der vorgesehenen theoretischen und praktischen Schulungsleistungen erbracht werden. Luftlinienentfernung Punkte bis einschließlich 3,0 km 300 Punkte > 3,0 km bis 5,0 km 250 Punkte > 5,0 km bis 10,0 km 150 Punkte > 10,0 km bis 15,0 km 75 Punkte über 15,0 km 0 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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