AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Modernisierung des Bereisungsschiffes Karl Jarres
Stammdaten
- Auftraggeber
- Duisburger Hafen AG, Duisburg
- Veröffentlicht
- 24.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 34500000 — Transportmittel
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Modernisierung des bestehenden Bereisungsschiffes „Karl Jarres“. Das Schiff hat die Hauptabmessungen 33,85 m × 5,2 m (Länge über alles × Breite über alles) und ist im Eigentum der Firma duisport - Duisburger Hafen AG. Es wird derzeit von 2 MAN Dieselmotoren (D0226 MLE) mit jeweils 120 kW Motorenleistung und über 2 Ruderpropeller (SRP 60) der Firma Schottel angetrieben. Die gesamte Hauptantriebsleistung beträgt laut Schiffsattest 240 kW. Ein Hilfsaggregat mit 45 kVA dient der Bordstromversorgung. Das Schiff wird für die Befahrung des Duisburger Hafens und des angrenzenden Rheins eingesetzt. Es soll ein neues Antriebskonzept, kompatibel zur aktuellen Rumpfform, zusammengestellt und installiert werden. Das Antriebskonzept soll dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Zur Verbesserung der Manövriereigenschaften und als nutzbarer Hilfsantrieb ist zudem ein Bugstrahler einzubauen. Darüber hinaus sind auch die Modernisierung der Inneneinrichtung und die Erneuerung der Schiffselektrik Bestandteil des zu vergebenden Auftrags. Alle aktuell bestehenden Räume sind davon betroffen. Darunter fallen auch die verbaute Elektrotechnik und Multimediatechnik im Besprechungsraum. Zum Leistungsumfang gehört auch die fachgerechte Demontage und Entsorgung des aktuellen Antriebskonzeptes und der jetzigen Inneneinrichtung.
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland zu Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.