AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E75471249) · Abgerufen am 27.10.2026 11:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2f92d6de-1916-4eb5-8d5c-56752ce8322e/

Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll

Notice-ID: 2f92d6de-1916-4eb5-8d5c-56752ce8322e · Procedure-ID: c301290d-ae8c-40cd-86ba-d5d77103ce38

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Baden-Baden, Baden-Baden
Veröffentlicht
05.09.2026
Frist (Submission)
06.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90511000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll in Baden-Baden einschließlich Außenstadtteile für das Jahr 2027

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll - Los I Kernstadt

Erfüllungsort
Kernstadt Baden-Baden

Los 2 — Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll - Los II Außenstadtteile

Erfüllungsort
Außenstadtteile Baden-Baden

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).