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Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll
Stadtwerke Baden-Baden · Baden-Baden · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 06.10.2026, 11:00 Uhr (noch 12 Tage)
Beschreibung
Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll in Baden-Baden einschließlich Außenstadtteile für das Jahr 2027
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll in Baden-Baden und den Außenstadtteilen.
- Die Leistung ist für das Jahr 2027 ausgeschrieben.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung.
Die Ausschreibung betrifft die Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll in Baden-Baden und den Außenstadtteilen für das Jahr 2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll - Los I KernstadtErfüllungsort Kernstadt Baden-Baden
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Los 2 Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll - Los II AußenstadtteileErfüllungsort Außenstadtteile Baden-Baden
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Zuschlagskriterium Preis (100 %).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Mindestanforderungen stellen die vollständigen Eignungsanforderungen des Vergabeverfahrens dar. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden die Anforderungen nachstehend in zusammengefasster Form dargestellt. Maßgeblich für die Eignungsprüfung sind die nachfolgenden Angaben sowie die Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. - Ebenfalls auf Verlangen des Auftraggebers sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen (Leistungsgegenstand wie ausgeschrieben) der letzten drei Jahre einzureichen. - Mit Angebotsabgabe ist die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vorzulegen. Die Vergabe soll an Logistik- bzw. Entsorgungsunternehmen erfolgen, deren Kerngeschäft das Einsammeln und Entsorgen von Abfällen ist. Die Bieter müssen daher als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ oder für den gleichwertigen Qualitätsnachweis des Bieters muss die ausgeschriebene Leistung umfassen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Mindestanforderungen stellen die vollständigen Eignungsanforderungen des Vergabeverfahrens dar. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden die Anforderungen nachstehend in zusammengefasster Form dargestellt. Maßgeblich für die Eignungsprüfung sind die nachfolgenden Angaben sowie die Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. - Ebenfalls auf Verlangen des Auftraggebers sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen (Leistungsgegenstand wie ausgeschrieben) der letzten drei Jahre einzureichen. - Mit Angebotsabgabe ist die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vorzulegen. Die Vergabe soll an Logistik- bzw. Entsorgungsunternehmen erfolgen, deren Kerngeschäft das Einsammeln und Entsorgen von Abfällen ist. Die Bieter müssen daher als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ oder für den gleichwertigen Qualitätsnachweis des Bieters muss die ausgeschriebene Leistung umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 12 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 06.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 112 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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