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Betrieb bajTECH (Domäne, Infrastruktur, Clients, Support, Unified Communications, Sitzungssaalausstattung sowie Projekt- und Beratungsleistungen) für die bayerische Justiz
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz · München · Bayern · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBetrieb bajTECH (Domäne, Infrastruktur, Clients, Support, Unified Communications, Sitzungssaalausstattung sowie Projekt- und Beratungsleistungen) für die bayerische Justiz🏆 Bechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus München · Unterschleißheim
- Bechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus München · Unterschleißheim Großunternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Betrieb, Betreuung und Weiterentwicklung bajTECH bestehend aus Domäne, Infrastruktur, Clients, Support, Unified Communications, Sitzungssaalausstattung und Projekt- und Beratungsleistungen für alle bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften, des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und in Teilbereichen auch für den Justizvollzug sowie Lieferleistungen mit flächendeckenden logistischen Anforderungen für ca.17.500 Arbeitsplätze.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2032
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 50 %Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf folgende Rügeobliegenheiten und Präklusionsfristen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB) wird besonders hingewiesen: - Der Bewerber / Bieter hat von ihm vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter/ Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 384 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus München1 Veröffentlichung
- 02.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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