AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 20:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2fb8d4d1-eff7-4cef-836c-f0eefaed4f83/

Betrieb bajTECH (Domäne, Infrastruktur, Clients, Support, Unified Communications, Sitzungssaalausstattung sowie Projekt- und Beratungsleistungen) für die bayerische Justiz

Notice-ID: 2fb8d4d1-eff7-4cef-836c-f0eefaed4f83 · Procedure-ID: 2b2389e3-22f3-4da6-bfa1-1e2990b9b0c0

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz, München
Veröffentlicht
02.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72514000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Maximum
0 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Betrieb, Betreuung und Weiterentwicklung bajTECH bestehend aus Domäne, Infrastruktur, Clients, Support, Unified Communications, Sitzungssaalausstattung und Projekt- und Beratungsleistungen für alle bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften, des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und in Teilbereichen auch für den Justizvollzug sowie Lieferleistungen mit flächendeckenden logistischen Anforderungen für ca.17.500 Arbeitsplätze.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2032

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus München
Vertragsabschluss
03.02.2026
Zuschlagsentscheidung
21.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).