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Wärmeversorgungsvertrag Chorweilerstr. 1, Chorweilerstr. 27, Coloniaallee 30, Rodenkirchener Str. 16, Tiburtiusstr. 9, Ehrenfelder Platz 1, Ehrenfelder Platz 2, Nippeser Str. 10, Nippeser Str. 16, Coloniaallee 36, Ehrenfelder Str. 5, Kirschenbaumstr. 5, Kirschenbaumstr. 15, Rodenkirchener Str. 18, Ruben-Wolf-Str. 4, Sieboldstr. 7 und Sieboldstr. 29
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
Beschreibung
Wärmeversorgungsvertrag Chorweilerstr. 1, Chorweilerstr. 27, Coloniaallee 30, Rodenkirchener Str. 16, Tiburtiusstr. 9, Ehrenfelder Platz 1, Ehrenfelder Platz 2, Nippeser Str. 10, Nippeser Str. 16, Coloniaallee 36, Ehrenfelder Str. 5, Kirschenbaumstr. 5, Kirschenbaumstr. 15, Rodenkirchener Str. 18, Ruben-Wolf-Str. 4, Sieboldstr. 7 und Sieboldstr. 29
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist ein Wärmeversorgungsvertrag für diverse Adressen in Berlin.
- Es handelt sich um eine Direktvergabe mit Bekanntmachung.
- Der Auftrag ist als Lieferung von Wärme klassifiziert (CPV 09323000).
- Der Erfüllungsort ist Berlin.
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH sucht einen Anbieter für einen Wärmeversorgungsvertrag für mehrere Standorte in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten nach Wichtigkeit
Kosten 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
- 09.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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