AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 19:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/306a75b3-32b0-46f6-85f2-2d45e746ea24/

1839-CK-NoCode Datenbank

Notice-ID: 306a75b3-32b0-46f6-85f2-2d45e746ea24 · Procedure-ID: 769d6a1b-52fe-43dd-bbea-0dfe65009062

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Stammdaten

Auftraggeber
BWI GmbH, Berlin
Veröffentlicht
15.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zeitlich befristete Überlassung (Subskription) von Software für eine No-Code-Datenbank sowie deren Pflege, Support und die Erbringung von weiteren softwarenahen Vertragsleistungen (Implementierungsleistungen (Produktbefähigung), Customizing und Nutzer-Schulungsleistungen) im Wege eines Offenes Verfahren gem. § 14 Abs. 2 VgV abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen. Durch intuitive, benutzerfreundliche Oberflächen sollen die No-Code-Datenbanken schnelle Anpassungen an dynamische Lageveränderungen ermöglichen, ohne auf Programmierkenntnisse angewiesen zu sein.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).