Offenes Verfahren Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

1839-CK-NoCode Datenbank

BWI GmbH · Berlin · Berlin

Beschreibung

Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zeitlich befristete Überlassung (Subskription) von Software für eine No-Code-Datenbank sowie deren Pflege, Support und die Erbringung von weiteren softwarenahen Vertragsleistungen (Implementierungsleistungen (Produktbefähigung), Customizing und Nutzer-Schulungsleistungen) im Wege eines Offenes Verfahren gem. § 14 Abs. 2 VgV abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen. Durch intuitive, benutzerfreundliche Oberflächen sollen die No-Code-Datenbanken schnelle Anpassungen an dynamische Lageveränderungen ermöglichen, ohne auf Programmierkenntnisse angewiesen zu sein.

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 946 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 240.000 €
Median 409.000 €
Oberes Quartil 905.487 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Auftraggeber BWI GmbH
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 15.04.2026
CPV-Code 48000000
Software (Was ist das?)
Erfüllungsort Bonn
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 60 Tage

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 25.431 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 20%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers BWI GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)