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Implementierungspartner für Ende-zu-Ende Prozessdigitalisierung mit SAP und weiteren Dritt-Anbieter-Komponenten (Projekt People)
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenImplementierungspartner für Ende-zu-Ende Prozessdigitalisierung mit SAP und weiteren Dritt-Anbieter-Komponenten (Projekt People)🏆 Deloitte Consulting GmbH · Frankfurt am Main
- Deloitte Consulting GmbH · Frankfurt am Main
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Deloitte Consulting GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt, einen Systemvertrag über konzeptionelle, implementierende und pflegende Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Konfiguration, Implementierung und Einführung von SAP SuccessFactors und weiteren zugehörigen Dritt-Anbieter-Komponenten (Ingentis, WalkMe, DocuSign und XFT) abzuschließen. Grundlage der Ausschreibung und Vertragsgestaltung ist der EVB-IT Systemvertrag in der jeweils aktuellen Fassung einschließlich der EVB-IT System-AGB.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Da ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben wird, stehen die Vergabe- und Teilnahmewettbewerbsunterlagen (insbes. Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge, das Preisblatt, die Bewertungsmatrix und der Vertrag mit Anlagen) unter Änderungs- und/oder Ergänzungsvorbehalt. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. Änderungen und Ergänzungen wird der Auftraggeber zu Beginn einer Angebotsphase mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe über den Projektraum des Verfahrens auf der Vergabeplattform DTVP zur Verfügung stellen. Bis zur Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO) stehen sämtliche Unterlagen unter Änderungs- und/oder Ergänzungsvorbehalt. Da eine Vorinformation gemäß § 38 Abs. 1 VgV zu diesem Verfahren veröffentlicht wurde, wird die Angebotsfrist um 20 Tage verkürzt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotsvergleichspreis 30 %Preis
Gemäß Leistungsbeschreibung gemessen an den vom Bieter angebotenen Preisen laut Preisblatt
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Realisierungskonzept (Projekt- und Zeitplan) 25 %Qualität
Bei dem Realisierungskonzept handelt es sich um ein sogenanntes A/B-Kriterium. Das bedeutet: Wird kein Konzept eingereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Gleichzeitig wird das Konzept inhaltlich bewertet und fließt in die Qualitätswertung ein. *** Gemäß Bewertungsmatrix werden folgende Anforderungen bewertet: - Umsetzung der Ziele und Anforderungen - Zeitliche Planung & Steuerung - Projektstruktur & Aufgaben - Ressourcen & Verantwortlichkeiten - Risiko- & Qualitätsmanagement - Schulungs- und Übergabekonzept - Kommunikation & Transparenz - Erfahrungen und Lessons Learned *** Für das Realisierungskonzept können maximal 3.375 Bewertungspunkte erzielt werden. Diese entsprechen einem Anteil von 25 % der Gesamtbewertung der Qualität. Pro Anforderung können 0 - 15/ 20/ 25 Punkte erzielt werden, welche wiederum mit einem Gewichtungsfaktor von 25 gewichtet werden. Der Zielerreichungsgrad für die Qualität des Konzepts wird mithilfe des einfachen Dreisatzes berechnet. Dabei wird die maximal erreichbare Punktzahl mit dem maximal möglichen Anteil von 25 % gleichgesetzt. Formelle Anforderungen Realisierungskonzept: Seitenanzahl: max. 20 Seiten, Schrift: Arial 11, Seitenränder: 2 cm *** Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl in Bewertungsmatrix (mind. 1.350 Punkte) im Konzept (mind. 1.687,5 Punkte) sowie den Fachgesprächen (mind. 1.687,5 Punkte) erreichen, werden ausgeschlossen
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Fachgespräch 25 %Qualität
Bei den Fachgesprächen handelt es sich um ein sogenanntes A/B-Kriterium. Das bedeutet, dass die Teilnahme verpflichtend ist. *** In der zweiten Stufe der Angebotswertung erfolgt die Bewertung im Rahmen eines Fachgesprächs. Die Bewertung erfolgt anhand der vorab festgelegten Kriterien, einschließlich einer vergleichenden Betrachtung der Lösungsansätze in Bezug auf die Anforderungen der Ausschreibung. Das Fachgespräch ist wie folgt in zwei Teile aufgeteilt. Beide Teile werden bewertet, siehe Nummer 2.2 b) "Qualität der angebotenen Dienstleistung". Im ersten Teil des Fachgesprächs werden die Teilnehmer anhand von servicebezogenen und situativen Fragen bewertet. Am Fachgespräch hat neben der auf Seiten der Bieter zuständigen/betreuenden Ansprechpartner des Verfahrens eine Auswahl der angebotenen Profile teilzunehmen. Die Teilnahme von der Projektleitung verpflichtend. Im zweiten Teil des Fachgesprächs erfolgt eine Präsentation der Bieter zu den Kernpunkten der mit dem schriftlichen Angebot eingereichtem Konzept. Für die Präsentation sind max. 60 Minuten je Bieter vorgesehen, auf eine Firmenpräsentation ist hierbei zu verzichten. Die Bieter sollen auf sämtliche Fragestellungen eingehen, wobei eine zeitliche Vorgabe zu einzelnen Fragen nicht besteht. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion zu den Inhalten des gesamten Fachgesprächs. Für die Fachgespräche ist eine Dauer je Gespräch von ca. drei Stunden vorgesehen. Der Zeitraum der Gespräche wird frühzeitig über DTVP bekannt gegeben. Es ist grundsätzlich vorgesehen, die Gespräche vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesbank in Frankfurt am Main zu führen. Sollten sich an dieser Vorgehensweise kurzfristig Veränderungen ergeben, werden die Bieter entsprechend informiert. *** Für das Fachgespräch können maximal 3.375 Bewertungspunkte erzielt werden. Diese entsprechen einem Anteil von 25 % der Gesamtbewertung der Qualität. Es können 0 - 135 Punkte erzielt werden, welche wiederum mit einem Gewichtungsfaktor von 25 gewichtet werden. Der Zielerreichungsgrad für die Qualität des Fachgesprächs wird mithilfe des einfachen Dreisatzes berechnet. Dabei wird die maximal erreichbare Punktzahl mit dem maximal möglichen Anteil von 25 % gleichgesetzt. *** Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl in Bewertungsmatrix (mind. 1.350 Punkte) im Konzept (mind. 1.687,5 Punkte) sowie den Fachgesprächen (mind. 1.687,5 Punkte) erreichen, werden ausgeschlossen
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Profile 20 %Qualität
Das Bewertungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe findet die Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen unter Beachtung der unter Nummer 2.2 b) "Qualität der angebotenen Dienstleistung" mitgeteilten Zuschlagskriterien statt: a) Erfüllung der Bewertungskriterien (B-Kriterien) b) Realisierungskonzept (Projekt- und Zeitplan) *** Gemäß Bewertungsmatrix werden folgende Profile bewertet: - Projetkleitung / stellv. Projektleitung - Project Management Office - Change Management - Business Analyse - SAP Architektur - Softwareentwicklung - Test Lead - Test Support - Cutover Management - Senior Implementierung - Junior Implementierung - Spot Consultant *** Für die Bewertung der Profile (B-Kriterien) können maximal 2.700 gewichtete Bewertungspunkte erzielt werden. Diese entsprechen einem Anteil von 20 % der Gesamtbewertung der Qualität. Pro Anforderung können 0 - 15 Punkte erzielt werden, welche wiederum unterschiedlich stark gewichtet werden (Gewichtungsfaktor 1 - 4) *** Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl in Bewertungsmatrix (mind. 1.350 Punkte) im Konzept (mind. 1.687,5 Punkte) sowie den Fachgesprächen (mind. 1.687,5 Punkte) erreichen, werden ausgeschlossen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 167 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Deloitte Consulting GmbH1 Veröffentlichung
- 16.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 100 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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