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Beschaffung, Implementierung und Inbetriebnahme einer ADC-Lösung
Freie Universität Berlin · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschaffung, Implementierung und Inbetriebnahme einer Application-Delivery-Controller-Lösung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Beschaffung, Implementierung und Inbetriebnahme einer Application-Delivery-Controller-Lösung.
- Der CPV-Code 32420000 deutet auf Netzwerkausrüstung hin.
- Die Freie Universität Berlin ist der Auftraggeber mit Erfüllungsort in Berlin.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Lieferungen.
Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung, Implementierung und Inbetriebnahme einer Application-Delivery-Controller-Lösung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Nicht zutreffend
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber/Bieter hat das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Eigenerklärung anzugeben. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen: Personenschäden: 2.000.000 EUR Sachschäden: 1.000.000 EUR Der Auftraggeber behält sich vor, einen geeigneten Nachweis (z. B. Versicherungsbestätigung des Versicherers) anzufordern.
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Gesamtjahresumsatz
Der Bewerber/Bieter hat eine Eigenerklärung über den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) erzielten Netto-Umsatz im Tätigkeitsbereich "Loadbalancer-Lösungen" vorzulegen. Hierunter fallen Umsätze aus Lieferung, Implementierung, Konfiguration, Migration, Betrieb, Wartung und Support von Loadbalancer-Systemen sowie vergleichbaren Netzwerk- bzw. Applikations-Delivery-Infrastrukturen. Die Umsatzangaben sind je Geschäftsjahr gesondert auszuweisen. Mindestanforderung: In jedem der Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 ist ein Umsatz von mindestens 500.000 EUR netto im Tätigkeitsbereich "Loadbalancer-Lösungen" nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung geeigneter Nachweise zur Plausibilisierung der Angaben vor.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Der Bewerber/Bieter hat im Wege der Eigenerklärung seine Unternehmensstruktur sowie Service- und Supportorganisation in Deutschland und/oder Europa darzustellen. Darzustellen ist insbesondere, wie der Betrieb, der Support sowie die Störungsbearbeitung der angebotenen Loadbalancer-Lösungen organisatorisch sichergestellt werden (z. B. Supportprozesse, Eskalationswege, Verfügbarkeit). Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zur Plausibilisierung der Angaben nachzufordern. Der Bewerber/Bieter hat im Wege der Eigenerklärung anzugeben, ob für die angebotene Lösung ein autorisierter Zugang zum Herstellersupport besteht oder zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung sichergestellt werden kann. Sofern für die angebotene Lösung herstellerspezifische Partner-, Autorisierungs- oder Zertifizierungsprogramme vorgesehen sind, ist im Wege der Eigenerklärung anzugeben, ob eine entsprechende Herstellerautorisierung oder Zertifizierung für das Unternehmen oder die eingesetzten Mitarbeitenden vorliegt oder bis zum Leistungsbeginn vorliegen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zu verlangen. Als geeigneter Nachweis gelten insbesondere Herstellerbestätigungen, Partnernachweise oder öffentlich zugängliche Einträge des Herstellers.
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Qualitätsmanagement
Der Bewerber/Bieter hat im Wege der Eigenerklärung das Vorliegen eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 oder einer gleichwertigen Norm nachzuweisen, das die für die Leistungserbringung relevanten Unternehmensbereiche umfasst. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise (z. B. Zertifikat oder gleichwertige Bescheinigung) anzufordern.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bewerber/Bieter hat mindestens zwei vergleichbare Referenzen über erbrachte Leistungen im Bereich "Loadbalancer-Lösungen" durch Eigenerklärung vorzulegen. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 48 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen sein. Vergleichbar sind Referenzen über die Lieferung, Implementierung und/oder den Betrieb von Loadbalancer-Systemen in produktiven Umgebungen mit vergleichbarer Komplexität und Verfügbarkeitsanforderung wie die ausgeschriebene Leistung. Insbesondere muss das Referenzsystem in produktiven Umgebungen mit geschäftskritischer Nutzung eingesetzt worden sein (einschließlich Umgebungen öffentlicher oder öffentlichkeitsnaher Dienste). Mindestanforderung: Jede Referenz muss ein Projekt mit einem Auftragsvolumen von mindestens 350.000 EUR netto für die erbrachte Gesamtleistung im Bereich "Loadbalancer-Lösungen" umfassen. Die Referenzen sind unter Angabe von Leistungsinhalt, Leistungszeitraum, Auftragswert netto sowie Auftraggeber einschließlich Ansprechperson zu beschreiben (vgl. Formular "Ausführliche Referenzliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzkunden zu verifizieren.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bewerber/Bieter hat im Wege der Eigenerklärung darzulegen, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung über ausreichende personelle Ressourcen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird. Hierzu gehören mindestens drei technisch qualifizierte Servicemitarbeitende mit nachweislicher Erfahrung in der Implementierung, Administration oder dem Support von Loadbalancer-Systemen. Sofern für die angebotene Lösung herstellerspezifische Qualifizierungs- oder Zertifizierungsprogramme vorgesehen sind, ist im Wege der Eigenerklärung anzugeben, ob entsprechende herstellerbezogene Zertifizierungen für die eingesetzten Mitarbeitenden vorliegen oder bis zum Leistungsbeginn vorliegen werden. Die Mitarbeitenden müssen in der Lage sein, eine fachliche Kommunikation in deutscher Sprache (Niveau C2) sicherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zur Plausibilisierung der Angaben nachzufordern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 10.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 37 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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