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Rahmenvereinbarung zur Erbringung von unterstützenden Personaldienstleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist das federführend zuständige Fachressort für die Beteiligungsverwaltung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG). In diesem Rahmen obliegt es der Beteiligungsverwaltung des BMUV, die für die Anstellung von Geschäftsführungspersonal zuständigen Organe der Gesellschaften bei der Administration dieser Personalangelegenheiten zu unterstützen. Es ist beabsichtigt, unterstützende Personaldienstleistungen zu vergeben, die die Beteiligungsverwaltung des BMUV und die Gesellschaften im Zuständigkeitsbereich des BMUV bei der Suche und Auswahl von Geschäftsführungspersonal sowie der Begleitung der damit einhergehenden Findungsprozesse, bei der Gestaltung und Durchführung von Beurteilungsmaßnahmen, bei der Weiterentwicklung von Vergütungsstrukturen sowie in strategischen und konzeptionellen Fragestellungen in der Personalarbeit unterstützen. Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes wird für die Auftragsvergabe eine Rahmenvereinbarung gewählt.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kurzgutachten 70 %Qualität
Im Rahmen der Angebotserstellung ist ein bewertbares Kurzgutachten (max. 6 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt vorzulegen: Konzept zur Einführung variabler Vergütungsbestandteile für die Geschäftsführungsmitglieder einer Beteiligungsgesellschaft mit paritätisch mitbestimmtem Aufsichtsrat entsprechend den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (Fassung 2024) inklusive eines Zeitplans mit den erforderlichen Schritten (Regelung in den Anstellungsverträgen, Festlegung allgemeiner Vorgaben, konkreter Zielvereinbarungen etc.) und Darstellung etwaiger (rechtlicher) Risiken“). Der Vordruck 03.04.1 "leistungsbezogene Unterlage" der Vergabeunterlagen dient als Hilfestellung. Es ist zulässig auch eigene Vordrucke zu verwenden. Die Wertung der Qualität des Umsetzungskonzeptes erfolgt gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien". Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 350 Punkte. Dies entspricht 50% der maximal zu erreichenden Punktzahl von 700 Punkten. Angebote, die die Mindestpunktzahl von 350 Punkten nicht erreichen, werden nicht berücksichtigt und scheiden aus dem Verfahren aus.
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Preis 30 %
Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß den Erläuterungen im Vordruck 03.04 „Übersicht Zuschlagskriterien“ ausgewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 58 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Kienbaum Consultants International GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 984.975 €1 Veröffentlichung
- 24.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 201 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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