AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3182d354-8fa6-4c19-9b71-8cef952aa7bd) · Abgerufen am 31.08.2026 14:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3182d354-8fa6-4c19-9b71-8cef952aa7bd/

Erweiterung Körnerschule Stadt Viersen

Notice-ID: 3182d354-8fa6-4c19-9b71-8cef952aa7bd · Procedure-ID: 165a71f3-4e06-4554-b50d-e216f49e7b5f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Viersen, vertreten durch den FB 25 - Zentrales Gebäudemanagement, Viersen
Veröffentlicht
26.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45214210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens sucht die Stadt Viersen einen Vertragspartner, der Leistungen eines erweiterten Totalunternehmers für sämtliche Planungs- und Bauleistungen einschließlich der Bauzeitfinanzierung sowie Betriebsleistungen, insbesondere des technischen Gebäudemanagements, über eine lange Laufzeit für die geplante Erweiterung der Körnerschule in Viersen übernimmt. Das Eigentum am Grundstück und am zu errichtenden Gebäude verbleiben dabei bei der Stadt Viersen.

Vertragslaufzeit

Periode
25 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Fechtelkord & Eggersmann GmbH
Vertragsabschluss
24.06.2026
Zuschlagsentscheidung
23.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).