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Überprüfung der innenliegenden Teile des Netzanschlusses nach DVGW G 465-1 (A)
Bonn-Netz GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Entsprechend des DVGW-Arbeitsblattes G 465-1 ist alle 12 Jahre eine Überprüfung der innerhalb des Gebäudes liegenden Leitungsteile der Netzanschlussleitung von der Mauerdurchführung bis einschließlich Hauptabsperreinrichtung durchzuführen. Das Netzgebiet der BonnNetz befindet sich ausschließlich im Stadtgebiet von Bonn. Es ist mit rund 43.000 Netzanschlüssen in 43 Teilbereiche unterteilt. Überprüft werden die Netzanschlüsse, die nicht im Zuge von geplanten Zählerwechslungen innerhalb der einzuhaltenden Überprüfungsfrist von 12 Jahren, erreicht werden bzw. wurden. Es wird der Bedarf von rund 25.000 Überprüfung erwartet, die bis Februar 2026 durchgeführt werden sollen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Ausschreibung für die Überprüfung von Netzanschlüssen nach DVGW G 465-1 (A) im Stadtgebiet von Bonn.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, nicht älter als sechs Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung; bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Bescheinigung - Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 2,5 Mio. (Nachweis als Anlage beizufügen) oder entsprechender Abschluss im Auftragsfall. - Unterzeichnetes Formblatt T9
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Nicht-Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB sowie keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB. - Ausgefülltes Formblatt T4 - Eigenerklärung Ausschlussgründe
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unterzeichnetes Formblatt T11 - Eigenerklärung Russlandbezug
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung zum Umsatz sowie zum spezifischen Umsatz. Für die vorliegende Ausschreibung besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 1.000.000,00 Euro, betragen haben muss. Angebote, welche diese Umsatzgröße nicht nachweisen können, müssen ausgeschlossen werden. - Ausgefülltes Formblatt T6 - Eigenerklärung Umsatz
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeitenden - Ausgefülltes Formblatt T7 - Eigenerklärung Mitarbeitende
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 01.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 26 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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