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Ablösung und Neueinführung eines Geoinformationssystems
Bonn-Netz GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Die Bonn-Netz GmbH betreibt seit 2018 UT for ArcGIS als Geoinformationssystem zur spartenübergreifenden Dokumentation und Auskunft der Netzinfrastruktur. Der Betrieb erfolgt On-Premise in der Infrastruktur der internen IT. Seit Einführung des Systems haben sich sowohl die technologischen Rahmenbedingungen als auch die fachlichen Anforderungen an ein spartenübergreifendes GIS deutlich weiterentwickelt. Die Herausforderungen der Energiewende stellen wachsende Anforderungen an die Datenqualität und die darauf basierende Analyse der Netzinfrastruktur. Gleichzeitig erfordern steigende regulatorische Anforderungen, die zunehmende Digitalisierung der Netzprozesse und der erhöhte Bedarf an Interoperabilität mit angrenzenden Systemen eine offene und zukunftssichere GIS-Plattform. Das angekündigte Supportende der bestehenden Lösung in Q1/2028 markiert den konkreten Zeitrahmen für die Ablösung und unterstreicht die Dringlichkeit des Projekts. Gegenstand des Vorhabens ist die daher Ablösung des bestehenden GIS-Systems und die Überführung der GIS-Kernprozesse in eine zukunftsfähige Systemumgebung. Die drei zentralen Prozessbereiche - Netzdokumentation, interne und externe Leitungsauskunft sowie Datenbereitstellung für Folgesysteme - sind dabei vollständig in der neuen Lösung abzubilden. Die neue Systemumgebung soll für 8 Jahre Betriebslaufzeit angeschafft werden mit der Option zur Verlängerung um weitere 4 Jahre.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ablösung und Neueinführung eines Geoinformationssystems (GIS) zur Abbildung von Netzdokumentation, Leitungsauskunft und Datenbereitstellung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für Abgabe der Teilnahmeanträge)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Antiterrorerklärung
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Russlandbezug
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Formblatt T 10: Weitere Forderungen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Eigenerklärung Managementsysteme
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 18.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 15.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.513 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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