AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ablösung und Neueinführung eines Geoinformationssystems
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bonn-Netz GmbH, Bonn
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Bonn-Netz GmbH betreibt seit 2018 UT for ArcGIS als Geoinformationssystem zur spartenübergreifenden Dokumentation und Auskunft der Netzinfrastruktur. Der Betrieb erfolgt On-Premise in der Infrastruktur der internen IT. Seit Einführung des Systems haben sich sowohl die technologischen Rahmenbedingungen als auch die fachlichen Anforderungen an ein spartenübergreifendes GIS deutlich weiterentwickelt. Die Herausforderungen der Energiewende stellen wachsende Anforderungen an die Datenqualität und die darauf basierende Analyse der Netzinfrastruktur. Gleichzeitig erfordern steigende regulatorische Anforderungen, die zunehmende Digitalisierung der Netzprozesse und der erhöhte Bedarf an Interoperabilität mit angrenzenden Systemen eine offene und zukunftssichere GIS-Plattform. Das angekündigte Supportende der bestehenden Lösung in Q1/2028 markiert den konkreten Zeitrahmen für die Ablösung und unterstreicht die Dringlichkeit des Projekts. Gegenstand des Vorhabens ist die daher Ablösung des bestehenden GIS-Systems und die Überführung der GIS-Kernprozesse in eine zukunftsfähige Systemumgebung. Die drei zentralen Prozessbereiche - Netzdokumentation, interne und externe Leitungsauskunft sowie Datenbereitstellung für Folgesysteme - sind dabei vollständig in der neuen Lösung abzubilden. Die neue Systemumgebung soll für 8 Jahre Betriebslaufzeit angeschafft werden mit der Option zur Verlängerung um weitere 4 Jahre.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.01.2027
- Ende
- 31.03.2037
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.