Vergeben IT & Digitalisierung ⚠ Direktvergabe
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Interimsweise zu erbringende Service- und Betriebsleistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der bestehenden TK-Anlage

Ministerium für Infrastuktur und Digitales Sachsen-Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Zentrale Bundesbehörde

Vergabe-Ergebnis

Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG

Auftragnehmer

Zuschlagswert 176.680 €
Zuschlagsdatum 19.06.2023

Beschreibung

Interimsweise zu erbringende Service- und Betriebsleistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der bestehenden TK-Anlage des Landes Sachsen-Anhalt

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Vertrags-Kennung

MID/52/2023/001

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Preis nach Wichtigkeit

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, hat er eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und schließt er den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab kann diese Unwirksamkeit jedoch nicht mehr festgestellt werden, wenn ein entsprechender Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer gestellt wird.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 176.680 €

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG
    Zuschlagswert 176.680 €

    1 Veröffentlichung

    • 22.06.2023 Original-Veröffentlichung aktuell

Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 02.07.2023

Geplanter Auftragnehmer Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG

Was ist eine VEAT-Notice? →
176.680 €
Zuschlagswert

Vergabenummer MID/52/2023/001
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Ministerium für Infrastuktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Standort Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 22.06.2023
CPV-Code 72267100
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG
Vertrag 19.06.2023

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 62.189 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.930 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
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Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Bieter-Anzahl

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

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