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AV-Technik
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ludwigsburg · Ludwigsburg · Baden-Württemberg
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Beschreibung
AV-Technik
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Ausschreibung für die Lieferung von Audiovisual-Technik (AV-Technik) durch das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ludwigsburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Die stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Ergänzend zu den vorgenannten Erklärungen und Nachweisen zur Technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise zu erbringen: 3 einschlägige Referenzprojekte, welche folgende Bedingungen erfüllen: - Werk- und Montageplanung, Installation und Inbetriebnahme von audiovisueller Medientechnik - Mindestauftragssumme 3.000.000 EUR (eine Referenz als Auftragnehmer) - Mindestauftragssumme 1.000.000 EUR (zwei Referenzen als Auftragnehmer) - min. eine der vorgenannten drei Referenzen muss den Präsentations- und Vorlesungsbetrieb in Hörsälen als Auftragsgegenstand gehabt haben - Projektfertigstellungen der letzten fünf Geschäftsjahre - Namentliche Nennung des Projektleiters - Benennen der Auftraggeber, deren Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (sofern die Weitergabe datenschutzrechtlich von den Auftraggebern gestattet wurde)
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Durchschnittliche Personalstärke
Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Geschätzter Gesamtauftragswert 4,7 Mio. €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
6 Veröffentlichungen
- 15.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 26.05.2026 Verlängerung Angebotsfrist auf den 26.05.2026
- Frist 16.03.2026 Entfall des zuvor geforderten Mindestumsatzes aktuell
- Frist 16.03.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 16.03.2026 Entfall des zuvor geforderten Mindestumsatzes
- Frist 16.03.2026 Aktualisierung der Anforderungen an Referenzen
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 36 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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