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Rahmenvereinbarung SAP-Beratungsleistungen
Münchner Wohnen GmbH · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenSAP-Modul RE-FX und FI
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Los 2 VergebenSAP-Module MM und PM sowie SDRahmen 300.000 €🏆 Hermann Kessler · Augsburg
- Hermann Kessler · Augsburg Kleinstunternehmen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvereinbarung für SAP-Beratungsleistungen in den Modulen RE-FX, FI, MM, PM und SD.
- Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt, die spezifische Modulkenntnisse erfordern.
- Erwartet werden nachweisbare Erfahrungen und Expertise in den genannten SAP-Modulen.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Dienstleistungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung SAP-Beratungsleistungen Los 1: SAP Beratungsleistung SAP Module RE-FX und FI Los 2: SAP Beratungsleistung SAP Module MM und PM sowie SD und FI
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Antworten auf ad hoc Fragen 50 %Qualität
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Preis 30 %
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Referenz des Beraters 20 %Qualität
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Preis nach Wichtigkeit
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Antworten auf ad hoc Fragen nach WichtigkeitQualität
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Referenz des Beraters nach WichtigkeitQualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Keine Angebote eingegangen
1 Veröffentlichung
- 02.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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