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Adobe ETLA-Lizenzen - KommunalBIT AöR
KommunalBIT AöR - Adobe ETLA-Lizenzen · Fürth · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAdobe ETLA-Lizenzen - KommunalBIT AöR🏆 SoftwareOne Deutschland GmbH · Leipzig
- SoftwareOne Deutschland GmbH · Leipzig
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von Adobe Softwarelizenzen für drei Jahre ab 30. August 2026.
- Umfasst Acrobat Pro DC, Standard DC, All Apps, Single App, Photoshop Elements und Acrobat Sign.
- Gelegentliche Beratung zum optimalen Lizenzeinsatz ist Teil der Leistung.
- Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung für Lieferungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Softwarelizenzen des Herstellers Adobe Inc. Es werden die folgenden Lizenzen neu beschafft: - Acrobat Pro DC - Acrobat Standard DC - All Apps - Edition 4 - Single App - Edition 4 - Photoshop Elements - Acrobat Sign Die Lizenzen sollen für eine Dauer von drei Jahren, beginnend ab dem 30. August 2026 erworben werden. Vom Auftragnehmer wird über die Bereitstellung der Lizenzen hinaus, auch die gelegentliche Beratung des Auftraggebers bei Fragen zum optimalen Einsatz der Lizenzen erwartet.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Der Auftraggeber hat die Angebotsfrist aufgrund von wesentlichen Änderungen an den Vergabeunterlagen nach § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VgV auf den 03.08.2026 12:00 Uhr verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das offene Verfahren gemäß § 15 VgV ist ein standardisiertes Vergabeverfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot einreichen, ohne vorherige Eignungsprüfung oder Auswahl. Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, bei dem keine Verhandlungen über Angebote oder Preise zulässig sind. Der Auftraggeber darf lediglich Aufklärung über das Angebot oder die Eignung der Bieter verlangen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer 8.1 benannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 19 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SoftwareOne Deutschland GmbHZuschlagswert 694.380 €1 Veröffentlichung
- 22.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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