AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/336d1fe0-5ea4-41ca-814f-4c8de5d06277) · Abgerufen am 25.08.2026 10:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/336d1fe0-5ea4-41ca-814f-4c8de5d06277/

Adobe ETLA-Lizenzen - KommunalBIT AöR

Notice-ID: 336d1fe0-5ea4-41ca-814f-4c8de5d06277 · Procedure-ID: 38e73acf-c63e-42ac-8d64-4d864772867d

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Stammdaten

Auftraggeber
KommunalBIT AöR - Adobe ETLA-Lizenzen, Fürth
Veröffentlicht
22.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48320000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
694.380 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Softwarelizenzen des Herstellers Adobe Inc. Es werden die folgenden Lizenzen neu beschafft: - Acrobat Pro DC - Acrobat Standard DC - All Apps - Edition 4 - Single App - Edition 4 - Photoshop Elements - Acrobat Sign Die Lizenzen sollen für eine Dauer von drei Jahren, beginnend ab dem 30. August 2026 erworben werden. Vom Auftragnehmer wird über die Bereitstellung der Lizenzen hinaus, auch die gelegentliche Beratung des Auftraggebers bei Fragen zum optimalen Einsatz der Lizenzen erwartet.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SoftwareOne Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
17.08.2026
Zuschlagsentscheidung
14.08.2026
Angebotsspanne
694.380 – 705.066 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).