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Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Rahmen der Stadionbewirtschaftung des Jahnstadion Regensburg
Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg · Regensburg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Rahmen der Stadionbewirtschaftung des Jahnstadion RegensburgRahmen 350.000 €🏆 Davor Aparac Dienstleistungen · Regensburg
- Davor Aparac Dienstleistungen · Regensburg
Beschreibung
Die Stadt Regensburg, diese vertreten durch den Regiebetrieb "Arena Regensburg" (nachfolgend AG genannt), hat zum Juli 2015 das Jahnstadion Regensburg (nachfolgend Arena genannt) eröffnet. Für den operativen Betrieb der Arena bedient sich der AG der das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH (nachfolgend Betreiber genannt). Der Betreiber bewirtschaftet die Arena im Namen und auf Rechnung des AG. Für alle betrieblich organisatorischen Themen ist der Betreiber der zuständige Ansprechpartner. Für den Betrieb der Arena wird ein Dienstleister gesucht, der das Betriebspersonal technisch, organisatorisch und personell im Rahmen der Stadionbewirtschaftung unterstützt. Hierfür wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 01.07.2026 bis 30.06.2027 geschlossen. Diese feste Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende der Laufzeit (31.12.) schriftlich mitteilen, dass die Rahmenvereinbarung nicht verlängert wird. Die Rahmenvereinbarung kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden und endet damit spätestens zum 30.06.2029. Das Vergabeverfahren hierfür wird von der das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH für die Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg durchgeführt.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Netto-Gesamtpreis 80 Pkt.Preis
Das Angebot mit dem geringsten Netto-Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 80 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY: (Niedrigster Preis x 80) / Preis Bieter XY Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg. Der zu bewertende Preis setzt sich aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Netto-Gesamtpreis.
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Personaleinsatzkonzept 20 Pkt.Qualität
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein anschauliches Konzept zum Thema Personaleinsatz einzureichen, aus dem hervorgeht, wie die personellen Prozesse für die Umsetzung des Auftrages geplant werden. Dabei ist auf alle wesentlichen Phasen/Elemente des Personalmanagements einzugehen. Dies sind im Zusammenhang mit diesem Konzept: Rekrutierung, Entwicklung, Bindung, Führung und Administration. Legen Sie bei der Erstellung des Konzepts Wert auf eine transparente, umsetzbare und nach-vollziehbare Veranschaulichung. Das Konzept darf einen Umfang von drei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Bewertung: Sehr gute Lösung: 16 - 20 Punkte Gute Lösung: 11 - 15 Punkte Ausreichende Lösung: 5 - 10 Punkte Schlechte Lösung: 0 - 4 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt). Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 52 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Davor Aparac Dienstleistungen2 Veröffentlichungen
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 29.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 119 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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