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Digitalisierung von patientenbezogenen Papierprozessen
Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDigitalisierung von patientenbezogenen Papierprozessen🏆 Thieme Compliance GmbH · Erlangen
- Thieme Compliance GmbH · Erlangen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung eines Systems zur Digitalisierung patientenbezogener Papierprozesse am Universitätsklinikum Aachen.
- Leistungen umfassen Lizenzierung, Implementierung, Integration, Bereitstellung digitaler Dokumente, Prozessabbildung, Projektmanagement, Schulungen und Support.
- Es wird ein verbindlicher Projektzeitraum für Einführung und Rollout festgelegt.
- Das Verfahren ist ein nicht offener Verhandlungsaufruf mit vorherigem Teilnahmewettbewerb.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der geplanten Beschaffung ist die Lizenzierung, Implementierung und Inbetriebnahme des Systems. Es soll in allen Kliniken / Institute, die dem UKA angeschlossen sind, eingeführt und produktiv betrieben werden. Die Systemeinführung umfasst folgende Leistungen: - Integration in die bestehende Systemlandschaft durch Bereitstellung und Anbindung geeigneter Schnittstellen - Bereitstellung einer umfassenden Bibliothek mit digitalen Aufklärungsdokumenten - Implementierung und Abbildung der relevanten klinischen Prozesse im System - Projektbegleitende Leistungen, einschließlich Projektmanagement, Konfiguration und Qualitätssicherung - Schulungen für medizinisches Personal und Administratoren - Abschluss eines Wartungs- und Supportvertrags zur Sicherstellung des laufenden Betriebs - Festlegung eines verbindlichen Projektzeitraums für Einführung und Rollout
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
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Leistungspunkte aus Kriterienkatalog und Konzeptdarstellung 50 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Thieme Compliance GmbH1 Veröffentlichung
- 05.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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