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Amt für Schule und Bildung, Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste des Landkreises Leer
Landkreis Leer · Leer · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Beschreibung
Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste des Landkreises Leer
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste im Landkreis Leer.
- Es handelt sich um eine Inhouse-Vergabe nach europäischer und nationaler Rechtsgrundlage.
- Die Vergabe erfolgt als nichtoffenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Es handelt sich um eine Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den öffentlichen Personenverkehr im Landkreis Leer.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus §§ 135 und 160 GWB. Es wird insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB aufgestellten Rügeobliegenheiten bestehen auch bei Nachprüfungsanträgen gegen angekündigte Direktvergaben von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.2020 - VII Verg 27/17). Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesamtes für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt, das seit dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben wird (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html). Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 23.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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