AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-19ed50360ca-6df8133bfee476be) · Abgerufen am 18.08.2026 19:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/36e216c2-fb39-43f7-8d79-89d79387824c/

Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung

Notice-ID: 36e216c2-fb39-43f7-8d79-89d79387824c · Procedure-ID: 47a95c85-a46f-4667-b3a6-74d36ccafafd

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Mühlacker, Mühlacker
Veröffentlicht
16.07.2026
Frist (Submission)
27.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Reinigungsdienste, Gebäudereinigung, Fensterreinigung

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los IA-IB

Erfüllungsort
Mühlacker

Los 2 — Los IIA-IIB

Erfüllungsort
Stadtverwaltung Mühlacker

Los 3 — Los IIIA-IIIB

Erfüllungsort
Mühlacker

Los 4 — Los IVA-IVB

Erfüllungsort
Mühlacker

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
31.03.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
75 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).