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Jahresabschlussprüfungen
SPRIND GmbH · Leipzig · Sachsen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Angebote bis 16.10.2026, 10:01 Uhr (noch 10 Tage)
Beschreibung
Die SPRIND GmbH - Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Jahresabschlussprüfungen. Der geschätzte Auftragswert in Höhe von 830.000,00 EUR (netto) sowie der Höchstwert in Höhe von 910.000,00 EUR (netto) beziehen sich jeweils auf die Vertragslaufzeit von vier Jahren (also mit den beiden Verlängerungsoptionen). Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlage) zu entnehmen. Abrufberechtigt sind die SPRIND GmbH und ihre Tochtergesellschaften, wie sie in der Leistungsbeschreibung definiert sind. Die Auftraggeberin kann den Konzernkreis während der Vertragslaufzeit um bis zu zwei kleine bzw. mittelgroße inländische Kapitalgesellschaften (GmbH) erweitern; auch diese Gesellschaften sind zum Abruf berechtigt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für Jahresabschlussprüfungen.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 830.000 EUR netto für vier Jahre.
- Die Leistung umfasst Prüfungen für die SPRIND GmbH und ihre Tochtergesellschaften.
- Die Auftraggeberin kann den Kreis der abrufberechtigten Gesellschaften erweitern.
- Bieter müssen ihre Eignung für diese Art von Prüfungsleistungen nachweisen.
Die SPRIND GmbH sucht eine Rahmenvereinbarung für Jahresabschlussprüfungen mit einem geschätzten Wert von 830.000 EUR über vier Jahre.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Bitte nutzen Sie das Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise": Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes eingetragen ist und Verpflichtung, dass den Handelsregisterauszug oder einen gleichwertigen Nachweis als Kopie des jeweiligen Herkunftslandes (nicht älter als 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) auf Anforderung des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Bei ausländischen Nachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine einfache Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen. oder Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes, eingetragen ist und Begründung der Nichteintragung
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, sich zu verpflichten, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den unten genannten Deckungssummen abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz wird uneingeschränkt und in voller Höhe für den gesamten Auftragszeitraum vorgehalten. Die Versicherungssumme steht 2-fach maximiert p. a. zur Verfügung. Schadenskategorie Mindestens Deckungssumme Vermögensschäden mind. 1,0 Mio. EUR
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Bitte nutzen Sie das Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise": Eigenerklärung über die Gesamtumsätze des Unternehmens sowie die Umsätze mit Leistungen, welche im Bereich der Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei öffentlichen Auftraggebern und/oder Sektorenauftraggebern im Sinne des Vergaberechts (§ 99 und § 100 GWB). Mindestanforderung: Als Mindestanforderung gilt ein durchschnittlicher Umsatz im Bereich der Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen bei öffentlichen Auftraggebern und/oder Sektorenauftraggebern im Sinne des Vergaberechts (§ 99 und § 100 GWB) von mind. 150.000 EUR/a in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bitte nutzen Sie das Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" Dem Angebot sind zwei Referenzen von Auftraggebern (nachfolgend AG genannt) zur Ausführung vergleichbarer Leistungen seit 01.01.2022 (ausreichend ist, dass in dem angegebenen Referenzauftrag die vergleichbaren Leistungen auch im Referenzzeitraum erbracht wurden, z.B. eine Referenz, die am 1.11.2021 begann und am 31.03.2022 endete, wäre ausreichend). Zugelassen sind ausschließlich Referenzen im Bereich Jahresabschlussprüfungen. Es muss sich jeweils um eine abgeschlossene Referenz oder laufende Referenz handeln. Bei einer laufenden Referenz müssen die vergleichbaren Leistungen seit mindestens zwei Monaten erbracht worden sein. Es muss sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen AG oder Sektorenauftraggeber im Sinne des Vergaberechts (§ 99 GWB bzw. 100 GWB) handeln. Wertungsrelevant sind vergleichbare Jahresabschlussprüfungen (Referenzaufträge), welche jeweils folgende Mindestbedingungen (1) bis (5) erfüllen müssen: (1) Referenzgeber:in ansässig in der Bundesrepublik Deutschland (2) Es muss sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen AG handeln, d.h. die Jahresabschlussprüfung muss einen öffentlichen AG oder Sektorenauftraggeber (im Sinne des Vergaberechts (§ 99 und § 100 GWB) betroffen haben; (3) Der Referenzauftrag muss eine Jahresabschlussprüfung nach HGB sowie die Prüfung von Vergabeverfahren zum Gegenstand haben. (4) Der Gesamtauftragswert der erbrachten Leistungen, die im Rahmen des Referenzauftrages erbracht wurden, muss mindestens 40.000 EUR netto pro Jahr betragen haben; (5) Der Referenzzeitraum seit 01.01.2022 (ausreichend ist, dass in dem angegebenen Referenzauftrag die vergleichbaren Leistungen auch im Referenzzeitraum erbracht wurden, z.B. eine Referenz, die am 1.11.2021 begann und am 31.03.2022 endete, wäre ausreichend). Zugelassen sind ausschließlich Referenzen im Bereich Jahresabschlussprüfungen. Es muss sich jeweils um eine abgeschlossene Referenz oder laufende Referenz handeln. Bei einer laufenden Referenz müssen die vergleichbaren Leistungen seit mindestens zwei Monaten erbracht worden sein. Jede angegebene Referenz muss diese oben genannten Mindestbedingungen erfüllen, andernfalls wird sie nicht berücksichtigt. Prüfungs-/Wertungsgrundlage für die Eignung sind ausschließlich die Bieterangaben im Formblatt Teil A-Anlage01_Eigenerklärungen und Nachweise. Anderslautende oder doppelte Angaben im Rahmen des Angebots werden in der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt (Ausnahme: Nutzung der Einheitliche Europäische Eigenerklärung).
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Durchschnittliche Personalstärke
Bitte nutzen Sie das Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 20 fachlichen Mitarbeitern und davon mindestens 6 Wirtschaftsprüfern beschäftigt waren (Mindestanforderung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 16.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 432 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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