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Erneuerung Kreuzungsbauwerk inkl. zwei Gewölbebrücken in Bremen, Strecke 1404, km 5,946, Oberleitung
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Erneuerung der Oberleitungsanlage im Zusammenhang mit der Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung zur Erneuerung einer Oberleitungsanlage im Zusammenhang mit der Erneuerung eines Kreuzungsbauwerks und zweier Gewölbebrücken in Bremen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis nach Wichtigkeit
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach WichtigkeitQualität
https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/4418e06a-b64b-47ed-8533-84aefe5b974b/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
6 Veröffentlichungen
- 25.09.2026 18 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Durch Verzögerung im Bauablauf kam es zu geänderten Ausführungen der Leistungen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 19 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Es war eine geänderte Ausführung von Oberleitungsmasten erforderlich. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 20.08.2025 LÄA 013 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung kam es zu unvorhersehbaren Verzögerungen im Bauablauf, woraufhin u. a. Zusatzschichten erforderlich wurden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 014 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung kam es zu unvorhersehbaren Verzögerungen im Bauablauf wegen einer blockierten Eingleisstelle, woraufhin u. a. Zusatzschichten erforderlich wurden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 015 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung musste die Oberleitung für ca. 11 Tage an Pioniermaste aufgehangen werden. Dafür waren zusätzliche Leistungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 016 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung musste ein Mast zur Schaffung der baufreiheit zurück und ein Mast neu errichtet werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 017 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung mussten zusätzliche Interimsmasten errichtet werden. Dazu mussten Metallköpfe geliefert und montiert werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 09.05.2025 012- Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung ist erforderlich, einzelne Gründungen für Maste mit Fertigteilköpfen auszuführen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 29.04.2025 LÄA 10 Errichtung Eingleisstelle
- 16.04.2025 LÄA 11 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung war es erforderlich, die OSE im Bauzustand 3 für diverse Schalter provisorisch zu beplanen und zu errichten. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 12 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung war es erforderlich, das Kettenwerk bauzeitlich abzufangen und einen Mast mit Schraubankern zu sichern. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 10.04.2025 LÄÄ 07: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung war es erforderlich 2 Handschalter für Mastschalter zu planen, zu liefern und einzubauen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄÄ 08: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung war es erforderlich, an 10 Maststandorten die Fundamente mit einem zusätzlichen Betonkranz auszubilden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen LÄÄ 09: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Bauablaufbedingt war es erforderlich, Lieferungen von Beton außerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferzeiten durchzuführen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Rail Power Systems GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.127 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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