Mehr Details
Erneuerung Kreuzungsbauwerk inkl. zwei Gewölbebrücken in Bremen, Strecke 1404, km 5,946, Oberleitung
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenErneuerung Kreuzungsbauwerk inkl. zwei Gewölbebrücken in Bremen, Strecke 1404, km 5,946, Oberleitung🏆 Rail Power Systems GmbH · München
- Rail Power Systems GmbH · München
Beschreibung
Erneuerung der Oberleitungsanlage im Zusammenhang mit der Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Hessen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 31.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis nach Wichtigkeit
-
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach WichtigkeitQualität
https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/4418e06a-b64b-47ed-8533-84aefe5b974b/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
6 Veröffentlichungen
- 25.09.2026 18 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Durch Verzögerung im Bauablauf kam es zu geänderten Ausführungen der Leistungen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. 19 - Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Es war eine geänderte Ausführung von Oberleitungsmasten erforderlich. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 20.08.2025 LÄA 013 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung kam es zu unvorhersehbaren Verzögerungen im Bauablauf, woraufhin u. a. Zusatzschichten erforderlich wurden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 014 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung kam es zu unvorhersehbaren Verzögerungen im Bauablauf wegen einer blockierten Eingleisstelle, woraufhin u. a. Zusatzschichten erforderlich wurden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 015 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung musste die Oberleitung für ca. 11 Tage an Pioniermaste aufgehangen werden. Dafür waren zusätzliche Leistungen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 016 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung musste ein Mast zur Schaffung der baufreiheit zurück und ein Mast neu errichtet werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 017 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung mussten zusätzliche Interimsmasten errichtet werden. Dazu mussten Metallköpfe geliefert und montiert werden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 09.05.2025 012- Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung ist erforderlich, einzelne Gründungen für Maste mit Fertigteilköpfen auszuführen. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 29.04.2025 LÄA 10 Errichtung Eingleisstelle
- 16.04.2025 LÄA 11 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung war es erforderlich, die OSE im Bauzustand 3 für diverse Schalter provisorisch zu beplanen und zu errichten. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄA 12 Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Zuge der Ausführung war es erforderlich, das Kettenwerk bauzeitlich abzufangen und einen Mast mit Schraubankern zu sichern. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Erfordernis der geänderten Leistungen ließ sich erst im weiteren Projektverlauf erkennen und war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar. Die Leistungen sind somit nicht Teil der Ausschreibung. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die geänderten und erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
- 10.04.2025 LÄÄ 07: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung war es erforderlich 2 Handschalter für Mastschalter zu planen, zu liefern und einzubauen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. LÄÄ 08: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Im Rahmen der Baudurchführung war es erforderlich, an 10 Maststandorten die Fundamente mit einem zusätzlichen Betonkranz auszubilden. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen LÄÄ 09: Gegenstand des Vertrages ist die Erneuerung Krbw. Fachwerkbrücke in Bremen. Bauablaufbedingt war es erforderlich, Lieferungen von Beton außerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferzeiten durchzuführen. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil der Ausschreibung und wurden erst im Zuge der Realisierung erkannt. Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig und zum Hauptvertrag nicht trennbar. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Rail Power Systems GmbH1 Veröffentlichung
- 13.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei DB Netz AG (Bukr 16) nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →