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Lademanagementsystem mit Depotmanagement-Funktionen für die RLG und RVM
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH · Münster · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Die Mitglieder der Beschaffungsgemeinschaft schreiben einen Rahmenvertrag zur Einführung eines Lademanagementsystems für mehrere Betriebshöfe sowie Streckenladepunkte aus. Es wird ein Kernsystem Lademanagement mit umfangreichen Softwarefunktionen und Schnittstellen beschafft. Die Ladeinfrastruktur (LIS) auf den verschiedenen Betriebshöfen der Unternehmen RLG, RVM und VBK muss ebenso in das LMS eingebunden werden, wie die Gelegenheitsladepunkte außerhalb der Betriebshöfe der VUs. Die Lieferung und Inbetriebnahme der LIS ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und befindet sich in weiten Teilen bereits in der Umsetzung. Die Implementierung eines LMS für die Unternehmen der Beschaffungsgemeinschaft wird vom Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) mit Zuwendungen gefördert. Hierbei wurde bzw. wird für jeden Betriebshof bzw. Streckenlader ein separater Fördermittelantrag gestellt. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibungsdurchführung und Umsetzung des Kernsystems LMS mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht alle Anträge an den NWL gestellt bzw. von diesem beschieden sind, wird ein Rahmenvertrag für die LMS-Lieferung und Implementierung vergeben. Die mit Fördermittelbescheid des NWL zugesagten Projekte werden als verbindlicher Leistungsumfang beauftragt. Die noch nicht beantragten/beschiedenen LIS-Projekte werden im unverbindlichen Teil des Rahmenvertrages ausgeschrieben und sukzessive beauftragt, wenn eine Förderung seitens des NWL zugesagt wird. Nachfolgend werden die verbindlichen und unverbindlichen Abrufe aus dem Rahmenvertrag dargestellt: Verbindlich geplante Abrufe: • Kernsystem LMS mit allen beschriebenen Softwarefunktionalitäten • Kernsystem DMS mit allen beschriebenen Softwarefunktionalitäten • Beinhaltete Hardwarelieferungen • Betriebshof Soest (RLG) • Gelegenheitslader Arnsberg Neheim Busbahnhof (RLG) • Betriebshof Brilon (RLG) • Betriebshof Ibbenbüren (RVM) • Betriebshof Beckum (RVM) • Gelegenheitslader Beckum Busbahnhof (RVM) • Gelegenheitslader Recke Schul
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung eines Rahmenvertrags für ein Lademanagementsystem (LMS) mit Depotmanagement-Funktionen zur Integration von Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen und externen Ladepunkten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachprüfverfahren: Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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