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Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden
Staatsanwaltschaft Verden · Verden · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLandkreis VerdenRahmen 513.600 €🏆 Auto-Nagel GmbH · Hagen
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Los 2 VergebenLandkreis Nienburg🏆 Autrio Kfz-Instandsetzung & Abschleppdienst GmbH · Hannover
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Los 3 VergebenLandkreis Heidekreis🏆 Autrio Kfz-Instandsetzung & Abschleppdienst GmbH · Hannover
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Los 4 VergebenLandkreis Diepholz🏆 Auto-Nagel GmbH · Hagen
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Los 5 VergebenLandkreis Osterholz🏆 Auto-Nagel GmbH · Hagen
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Los 6 VergebenLandkreis Rotenburg🏆 Giesche GmbH · Burgwedel
- Auto-Nagel GmbH · Hagen
- Autrio Kfz-Instandsetzung & Abschleppdienst GmbH · Hannover
- Giesche GmbH · Burgwedel
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvereinbarung für Abschlepp-, Abtransport- und Unterstelldienste für sichergestellte Kraftfahrzeuge und E-Fahrzeuge.
- Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden.
- Geschätzter Auftragswert von 428.000 EUR.
- Leistungsumfang beinhaltet auch die erforderliche Wartung der Fahrzeuge.
- Interessierte Bieter sollten die detaillierte Leistungsbeschreibung (Teil B) prüfen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Für die Staatsanwaltschaft Verden soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden vergeben werden. Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art sowie E-Bikes und E-Kleinfahrzeuge, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Rabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich 5 %Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 428.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 40 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) Auto-Nagel GmbH · Autrio Kfz-Instandsetzung & Abschleppdienst GmbH · Giesche GmbH1 Veröffentlichung
- 16.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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