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Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Für die Staatsanwaltschaft Verden soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden vergeben werden. Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art sowie E-Bikes und E-Kleinfahrzeuge, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen von sichergestellten Kraftfahrzeugen, E-Bikes und E-Kleinfahrzeugen für die Staatsanwaltschaft Verden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Rabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich 5 %Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz, zu den einzusetzenden Fahrzeugen und zur Reaktionszeit" verbindlich zuzusichern und nachzuweisen, dass er: - während der Dauer des Vertragsverhältnisses bei der Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe - Verkehrsservice Niedersachsen - Bremen e. V. (APU-VSNB) bzw. als anerkannter geprüfter VBA-Fachbetrieb des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V. in der Leistungskategorie A1/A2 und B1/B2 gelistet ist. Bezüglich des Bereichs "B2" genügt der Nach-weis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit einem Unternehmen, welche diese Listung besitzt (Inanspruchnahme eines eignungsrelevanten Dritten). Ein entsprechender Nachweis über die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH ist mit Angebotsabgabe einzureichen. ? die Versicherungen gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung abgeschlossen hat bzw. vor Zuschlagserteilung abschließen wird. ? über eine gültige Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügt. Die Genehmigung ist dem Angebot beizufügen. ? eine Reaktionszeit von 30 Minuten (Zeit, in welcher der AN zum Einsatzort losfahren muss, keine Ankunft am Einsatzort!) nach Annahme des Auftrages muss gewährleistet sein. ? die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? die Anforderungen an die Verwahrungsfläche/Abstellfläche gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? über eine Hebebühne oder Montagegrube und einen Bremsenprüfstand für PKW verfügt. ? Die Anforderungen an Betrieb und Personal gem. Anlage 3 erfüllt. ? nur Personal einsetzt, welches über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, ins-besondere: - einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister und/oder - eine Kopie der Handwerkskarte bzw. eine Bescheinigung der zuständigen IHK.
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Qualitätsmanagement
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen nur durch fachlich geeignetes Personal erbracht werden. Dies ist insbesondere gewährleistet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Betriebsleitung / verantwortliche Fachkraft Der Betrieb wird während der Vertragslaufzeit von einer fachkundigen Person geleitet. Dies ist erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: - abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Handwerk oder im Karosserie- und Fahrzeugbau-handwerk oder - Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters mit Meisterab-schluss im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk. 2. Schlüsselpersonal je Einsatz Für die operative Durchführung der Leistungen ist sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz mindestens eine fachkundige Person anwesend ist, die je nach Leistungskategorie über folgende Mindestqualifikation verfügt: (1) Leistungskategorie A (PKW) Mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe. (2) Leistungskategorie B (LKW / Schwerverkehr) In der Regel mindestens 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und in der Anwendung herstellerspezifischer technischer Anweisungen (z.B. Ausbau von Kardan- und Steckwellen, Lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft). (3) Leistungskategorie B2 (LKW mit Kraneinsatz) Zusätzlich ist für die mit der Bedienung des Kranes betraute Person ein gültiger Fahrausweis für Krane / Kranführerschein erforderlich. 3. Sonstiges Personal / Zerlegungsarbeiten Das übrige eingesetzte Personal (Fahrer, Helfer, Hilfskräfte) ist entsprechend seiner Aufgaben einzuweisen und steht unter der Aufsicht des fachkundigen Schlüsselpersonals. Für eventuell erforderlich werdende Zerlegungsarbeiten ist sicherzustellen, dass kurzfristig qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Kfz-Mechaniker/Kfz-Mechatroniker) zur Verfügung steht oder hinzu-gezogen werden kann. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass dem Auftraggeber folgende Nachweise zur Befähigung unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden: - Ein für den Auftraggeber kostenloses Führungszeugnis für sämtliches eingesetztes Personal zur Vorlage bei Behörden und - Nachweis über das tatsächliche Bestehen einer Versicherung gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung.
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Qualitätsmanagement
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 428.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 07.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 142 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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