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Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Linie 307
Landratsamt Landshut · Landshut · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Der Landkreis Landshut beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde im Sinne des Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für die Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste im nordöstlichen Teil des Landkreises Landshut auf der Streckenrelation zwischen der Stadt Landshut und Unterköllnbach die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) gemäß Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8a, 8b PBefG für die Zubestellung auf dem Busliniendienst der öffentlichen Regionalbuslinie 307. Die Unterlagen betreffend die Vorabbekanntmachung sind auch zu finden unter: www.landkreis-landshut.de. Es ist beabsichtigt, die Zubestellung der Verkehrsleistung direkt an den konzessionsinnehabenden Verkehrsunternehmer der Regionalbuslinie 307 zu vergeben. Hierzu wird im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) die Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Der Landkreis Landshut beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Zubestellung auf der Regionalbuslinie 307.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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