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Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von unbefristeten gebrauchten Microsoft Office 2024 LTSC Professional Plus Lizenzen
Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt · München · Bayern · Oberste Landesbehörde
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Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt, beabsichtigt die Beschaffung von Microsoft Office 2024 LTSC Professional Plus Lizenzen Dauerlizenzen („perpetual licence“) der Software „Microsoft Office" der Fa. Microsoft. Der Auftraggeber strebt jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Vermittlung und Lieferung von gebrauchten Microsoft Office 2024 LTSC Professional Plus Lizenzen auf Dauer an. Zur Gewährleistung der vollumfänglichen Bedarfsdeckung des Auftraggebers sollen die vorbenannten gebrauchten Lizenzen dabei sowohl von anderen öffentlichen Stellen aus den sog. „Microsoft-Konditionenverträgen“ (Fachlos 1) als auch aus anderer Herkunft (z.B. aus anderen Volumenlizenzverträgen oder aber aus der Privatwirtschaft) (Fachlos 2) erworben werden. Neben dem Auftraggeber ist auch die Regierung von Oberbayern (Stabsstelle S3, Maximilianstraße 39, 80538 München) abrufberechtigt ("abrufberechtigte Stelle"). In Fachlos 1 und Fachlos 2 wird kein Höchstwert, sondern jeweils eine verbindliche Höchstabnahmemenge von 65.000 Lizenzen festgelegt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von gebrauchten Microsoft Office 2024 LTSC Professional Plus Lizenzen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird je Teillos gem. § 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot stellt das Angebot je Teillos dar, welches den niedrigsten Angebotspreis aufweist. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (100% Preis). Der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.), welcher für die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots gem. § 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV entscheidet ist, errechnet sich je Teillos automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt (vgl. dort Wertungspreis, Pauschalpreis zzgl. USt.).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Vordruck 6: Nachweis (in Kopie / gescanntes Dokument) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Vordruck 8: Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eine (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht (Mindestanforderung). Alternativ (falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht): Eigenerklärung, dass ich im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
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Gesamtjahresumsatz
Vordruck 7: Angabe der Gesamtumsätze des Unternehmens, jeweils bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurückliegt.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Vordruck 7: Angabe des Jahresumsatzes für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Lieferung von unbefristeten neuen oder gebrauchten Lizenzen des Herstellers Microsoft), jeweils bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens. Der Jahresumsatz muss im Durchschnitt zwingend mindestens 500.000 Euro (zzgl. USt.) pro Geschäftsjahr betragen (Mindestanforderung).
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Vordruck 7: Angabe des Jahresumsatzes für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Vermittlung oder Lieferung von unbefristeten neuen oder gebrauchten Lizenzen des Herstellers Microsoft), jeweils bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens. Der Jahresumsatz muss im Durchschnitt zwingend mindestens 500.000 Euro (zzgl. USt.) pro Geschäftsjahr betragen (Mindestanforderung).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Vordruck 10: Nachweis der Autorisierung als Microsoft Licensing Solution Partner (Mindestanforderung): Eigenerklärung und Nachweis, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe als Microsoft Licensing Solution Partner (LSP) autorisiert ist (Mindestanforderung). Diese Autorisierung ist erforderlich, da der Auftragnehmer im Rahmen des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags die Übertragung gebrauchter Office 2024 LTSC Professional Plus Dauerlizenzen aus Volumenlizenzverträgen von öffentlichen Auftraggebern/Verwaltungen/Behörden etc. an den Auftraggeber vermittelt, wobei die zu vermittelnden Gebrauchtlizenzen ursprünglich auf Grundlage der Microsoft-Konditionenverträge beschafft worden sein müssen. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Autorisierung als Microsoft Licensing Solution Partner (LSP) während des bestehenden Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten. Die Autorisierung als Microsoft Licensing Solution Partner (LSP) ist eine zwingende Voraussetzung für die Vermittlung von unbefristeten Gebrauchtlizenzen aus den Microsoft-Konditionenverträgen zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Hersteller Microsoft. Unternehmen, die die Autorisierung nicht nachweisen können, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Vordruck 9: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenz i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung): Die folgenden Kriterien 1), 2) und 3) müssen vollständig und kumulativ innerhalb des Referenzpro-jekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung): 1) Vermittlung oder Lieferung von unbefristeten neuen oder gebrauchten Lizenzen des Herstellers Microsoft als Microsoft Licensing Solution Partner (LSP) (Mindestanforderung), 2) aus den Microsoft-Konditionenverträgen (Mindestanforderung) und 3) mit einem Auftragswert von mindestens 500.000 Euro netto (Mindestanforderung).
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Vordruck 9: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenz i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung). Die folgenden Kriterien 1) und 2) müssen vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung): 1) Lieferung von unbefristeten neuen oder gebrauchten Lizenzen des Herstellers Microsoft (Mindestanforderung), 2) mit einem Auftragswert von mindestens 500.000 Euro netto (Mindestanforderung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 17.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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