AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3a04042d-50a5-49d8-a4f9-9dfda7b2efce) · Abgerufen am 01.09.2026 15:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3a04042d-50a5-49d8-a4f9-9dfda7b2efce/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI

Notice-ID: 3a04042d-50a5-49d8-a4f9-9dfda7b2efce · Procedure-ID: 7fa4b32b-2c9e-42f0-8555-eb3b6719bec1

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, Konstanz
Veröffentlicht
10.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
118.012 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

78259 Mühlhausen-Ehingen, Im Rohmen Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für den Neubau eines Einsatztrainingszentrums mit Raumschießanlage (zweigeschossig mit Untergeschoss) auf dem Areal der Polizei Mühlhausen-Ehingen mit einer NUF 1-7 von ca. 1.168 m². Eine BNB-Zertifizierung ist vorgesehen. Die Bauwerkskosten belaufen sich auf ca. 8.500.000 Euro brutto. Die Bauausführung ist vorgesehen von März 2029 bis April 2031.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
30.06.2031

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Mayer-Vorfelder und Dinkelacker Ingenieurgesellschaft für Bauwesen GmbH und Co KG
Vertragsabschluss
08.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).