AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3ab5afe8-94d3-476c-aeb2-5481a83d2cca) · Abgerufen am 27.09.2026 06:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3ab5afe8-94d3-476c-aeb2-5481a83d2cca/

Vergabe des Betriebes und der regelmäßigen Reinigung der Fähren am NOK - losweise

Notice-ID: 3ab5afe8-94d3-476c-aeb2-5481a83d2cca · Procedure-ID: a68bac72-f8ac-4727-bf5e-5042e9081544

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal, Brunsbüttel
Veröffentlicht
24.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63726600 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal (WSA NOK) betreibt am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) diverse Fährstellen und eine Schwebefähre am Standort Rendsburg. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe des Betriebes und der regelmäßigen Reinigung von 10 Fährstellen und der Schwebefähre Rendsburg. Das WSA NOK stellt hierfür Fähren und Betriebsstoffe inkl. Kraftstoff zur Verfügung. Der AN muss diese Fährstellen mit eigenem Personal gemäß Leistungsbeschreibung betreiben und regelmäßig reinigen.

Lose

6 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Adler-Schiffe GmbH und Co. KG · FRS Projekt GmbH
Vertragsabschluss
24.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).