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Stralsunder Werkstätten Personensonderbeförderung (Straße) 2026 über die Beförderung von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen
Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH · Stralsund · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStralsunder Werkstätten Personensonderbeförderung (Straße) 2026 über die Beförderung von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen🏆 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. · Rostock
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. · Rostock
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Personensonderbeförderung für Menschen mit Behinderungen.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 1.000.000,00 EUR.
- Das Vergabeverfahren ist offen und richtet sich an Dienstleister im Verkehrsbereich.
- Der Erfüllungsort ist Stralsund und Umgebung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Personensonderbeförderung (Straße) von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
4 von 15 Fahrzeugen emissionsfrei (27 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis (ZK 1) 70 %Preis
Angebotspreis
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Routenplanung (ZK 2.1) 10 %Qualität
Plausible Planung möglichst effizienter Routen anhand der derzeitigen Angaben zu Haltepunkten mit dem Ziel kurzer Beförderungszeiten für die Fahrgäste.
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Fahrzeuge (ZK 2.2) 10 %Qualität
Hinreichende Anzahl, Qualität der Ausstattung, Alter bei Vertragsbeginn, günstige Umwelteigenschaften.
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Organisation (ZK 2.3) 10 %Qualität
Hochwertigkeit und Plausibilität der Aufbau- und Ablauforganisation (Disposition, Kommunikation Vertretungsregelungen u. Ä.).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.000.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 54 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.Zuschlagswert 1.000.000 €1 Veröffentlichung
- 26.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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