AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 08:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3bd6e545-4b2a-491a-8c76-f3d47738da79/

Ausschreibung ICT Hauptsysteme

Notice-ID: 3bd6e545-4b2a-491a-8c76-f3d47738da79 · Procedure-ID: 381633ad-34f0-4f9c-8f7b-4d94d86b50b4

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Stammdaten

Auftraggeber
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Berlin
Veröffentlicht
13.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung werden Dienstleistungen und ggf. optional Lizenzen für Software ausgeschrieben. Für die Vergabe der Leistungen wurden Lose gebildet. Die Leistungsbeschreibung folgt der Losbildung und hat die folgende Struktur: - Leistungsbeschreibung für Los 1 (Projektmanagement) - Leistungsbeschreibung für Los 2 (Betrieb, Pflege, Wartung und Weiterentwicklung eines Auftraggeber spezifischen VBS/DMS (inklusive integrierter ERP-Elemente) auf Basis von documentum) - Leistungsbeschreibung für Los 3 (Pflege, Wartung und Weiterentwicklung sowie Hosting der Portale auf Basis von Liferay) - Leistungsbeschreibung für Los 4 (Pflege, Wartung, Betrieb und Weiterentwicklung des KAS-internen Reportings und Controllings aktuell auf Basis von Cubeware)

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2032

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
13.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (4)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).