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Generalsanierung Grund- und Mittelschule
Verwaltungsgemeinschaft Baunach · Baunach · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Beschreibung
Generalsanierung erfolgt in 4 Bauabschnitten mit folgenden Maßnahmen:-eine energetische Sanierung der Fenster, Fassaden und Dächer-Anbau eines notwendigen Treppenraums mit Personenaufzug-Überbauung Innenhof Grundschule und Umgestaltung Pausenhalle-Schaffung eines Raums für die Mittagsbetreuung und Schaffung von Lernclustern-Schaffung eines Speiseraums und einer Küche-Überbauung Lichthof der Turn- und Pausenhalle im UG und EG-Erneuerung der gesamten Elektrotechnik und den gesamten haustechnischen Anlagen-Neugestaltung der Außenanlagen-Sanierung der Turn- und Schwimmhalle
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Generalsanierung einer Grund- und Mittelschule in Baunach.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Preiseinschätzung
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