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Großwärmespeicheranlage (2) Los 4 Elektrokesselanlage
Stadtwerke Lemgo GmbH · Lemgo · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGroßwärmespeicheranlage (2) Los 4 Elektrokesselanlage🏆 AGO GmbH Energie + Anlagen · Kulmbach
- AGO GmbH Energie + Anlagen · Kulmbach
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Der Auftraggeber, die Stadtwerke Lemgo GmbH (nachfolgend auch Vergabestelle oder Auftraggeber), plant die Errichtung einer atmosphärischen Wärmespeicheranlage mit einem Volumen von rd. 15.000 m³ bei einer zylindrischen Höhe von 49,5 m am Standort Liemer Weg in Lemgo. Am Standort sollen noch weitere Anlagenkomponenten in einem separaten Gebäude errichtet werden. Geplant sind nachfolgende Komponenten: eine Luft-Wasser-Großwärmepumpe (rd. 3,5 MWth), eine Wärmekollektoranlage (rd. 2,4 MWth), 2 Elektrokesselanlagen (rd. 5 MW), E- und MSR-Technik, Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen sowie sonstige Nebeneinrichtungen. Die Anlagen werden komplett neu errichtet. Der gesamte Umfang wird in Losen ausgeschrieben (siehe Teil A). Im näheren Bereich des Liemer Wegs befinden sich bereits regenerative Wärmeerzeuger (Solarthermieanlage und Klärwerkswärmepumpe). Die Wärmeerzeugung ist je nach Randbedingungen größer als der Wärmebedarf des Netzes. Mit dem Einsatz des Wärmespeichers wird die überschüssig erzeugte Wärme nutzbar gemacht und der Ertrag der regenerativen Erzeuger gesteigert, indem Wärmeerzeugung und Wärmeverbrauch zeitlich entkoppelt werden. Eine weitere Aufgabe des Speichers ist die Ruhedruckhaltung für das Fernwärmenetz durch die statische Höhe des Wasserspiegels des Großwärmespeichers. Zukünftig wird der neue Großwärmespeicher das zentrale Regelelement für das gesamte Fernwärmenetz sein. Über diesen Speicher wird dann die bedarfsgerechte Steuerung der gesamten Wärmeeinspeisung in das zentrale Fernwärmenetz Lemgo vorgenommen. Die Höhe und der Standort sind den Betriebsnotwendigkeiten geschuldet. Die Inbetriebsetzung der Gesamtanlage ist ab September 2026, bei einer Vergabe im Juli 2025, geplant. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (EU-Vergabeverfahrens (Teil 2)) ist die Errichtung einer Elektrokesselanlage (Los 4), der Anlagentechnik (Los 5), der Elektrotechnik (Los 6) und Mittelspannungsanlagen (Los 8).
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaanpassung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der in Anlage C_02_Preiszusammenstellung_EK angebotene Netto-Gesamtpreis entscheidet mit 100% über die Vergabe. Im Zuge der Verhandlungen wird detailliert über die technischen Details verhandelt. Diese werden dann einheitlich für alle Bieter von der Vergabestelle konkretisiert, so dass der Lieferumfang der Bieter sowohl technisch als auch qualitativ vergleichbar ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 165 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AGO GmbH Energie + Anlagen1 Veröffentlichung
- 07.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 283 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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