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Zusätzliche Leistungen OLA Büdelsdorf Ausbauprojekt Strecke Neumünster - Flensburg (1040)
NAH.SH GmbH · Kiel · Schleswig-Holstein
Beschreibung
Ziel des Nachtrags ist ein Oberleitungslageplan mit Maststandorten im Maßstab 1:1.000 mit Detaillierungsgrad einer Entwurfsplanung sowie die Abstimmung mit Parallelprojekten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zusätzliche Planungsleistungen für den Oberleitungsbau der Strecke Neumünster - Flensburg.
- Erstellung eines detaillierten Oberleitungslageplans mit Maststandorten im Maßstab 1:1.000.
- Abstimmung mit Parallelprojekten ist erforderlich.
- Auftraggeber ist die NAH.SH GmbH.
Gegenstand der Ausschreibung sind zusätzliche Planungsleistungen für den Ausbau der Strecke Neumünster - Flensburg im Rahmen des OLA Büdelsdorf Projekts.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 09.09.2026 Es sind zusätzliche Leistungen erforderlich. Im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 für das Projekt „Geschwindigkeitserhöhung Paket 2“ wurde festgestellt, dass für den Abschluss der Vorplanung des Projekts aufgrund von neuen Weichenplanungen eine Anpassung der Oberleitungsanlagenplanung erforderlich ist. Die Anpassung der OLA-Planung im Bereich Büdelsdorf (1040) soll auf EP-Niveau erfolgen. Diese spezifischen Planungsleistungen waren im ursprünglichen Vertragsum-fang des Loses 1 (Trassierungsplanung) nicht enthalten, da seinerzeit nicht von der Planung einer zusätzlichen Weiche ausgegangen wurde. Ohne diese zusätzliche Planung ist die Fortführung der Planung technisch nicht möglich. Ein Wechsel der Auftragnehmerin ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die OLA-Planungsleistungen knüpfen unmittelbar an die bereits erbrachte Trassierungsplanung des Grundauftrags an. Da die DB Engineering & Consulting GmbH bereits die übergeordnete Planungslogik der Strecke 1040 entwickelt hat, verfügt sie über exklusives projektspezifisches Wissen. Ein neuer Auftragnehmer müsste die bisherigen Planungsschritte vollständig nachvollziehen und verifizieren, um die Haftung für die Daten im Gesamtkontext übernehmen zu können, was zu erheblichen Schnittstellenrisiken führen würde. Zudem wäre ein Wechsel mit unverhältnismäßigen Zusatz-kosten verbunden, da Einarbeitungs- und Replikationsaufwände für einen neuen Dienstleister anfielen, um die bestehende Planungssystematik zu integrieren. Die Beibehaltung des Auftragnehmers dient der Vermeidung erheblicher Schwierigkeiten (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b GWB). Aufgrund der hohen Auslastung am Markt für Bahninfrastrukturprojekte und der notwendigen Vorlaufzeiten für eine Neuausschreibung würde ein Auftragnehmerwechsel zu erheblichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Der Gesamtcharakter des Auftrags als Ingenieur- und Planungsleistung für Schieneninfrastruktur bleibt unverändert. Es werden keine neuen Leistungsarten oder Projektziele eingeführt. Die beauftragten Leistungen stellen ausschließlich notwendige ergänzende Tätigkeiten dar, die der ordnungsgemäßen Erfüllung des bestehenden Vertrags dienen. Eine Änderung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zugunsten der Auftragnehmerin liegt nicht vor. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 370 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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