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24FEI75874_Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung inkl. BIM-Leistungen RRX
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 - PFA 6.1🏆 GTU-Ingenieurgesellschaft mbH · Hannover
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Los 2 VergebenLos 2 - PFA 6.2🏆 GTU-Ingenieurgesellschaft mbH · Hannover
- GTU-Ingenieurgesellschaft mbH · Hannover
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Im Rahmen des Großprojektes Rhein-Ruhr-Express sind im Planfeststellungsbereich 6 (Dortmund) Baugrunduntersuchungen und geotechnische Beratungen inkl. BIM-Leistungen erforderlich. Der Planfeststellungsbereich unterteilt sich in zwei Planfeststellungsabschnitte. Der PFA 6.1 (Los 1) beginnt kurz vor der Stadtgrenze Bochum/Dortmund im Bereich Bochum-Langendreer (Strecke 2158, km 154.800) und endet kurz vor der Straßenüberführung Langestraße (Strecke 2158, km 162.541). Der PFA 6.2 (Los 2) beginnt hinter der Straßenüberführung Langestraße (Strecke 2158, km 162.541) und endet in Dortmund-Scharnhorst (Strecke 2650, km 125.000 (vor SÜ Brackeler Straße)).
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Es können Angebote für einzelne Lose oder mehrere Lose abgegeben werden. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind alle Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 90 %Preis
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BIM-Projektabwicklungsplan (BAP) 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
3 Veröffentlichungen
- 18.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 17.06.2026 001_LOS1_Der ursprüngliche Auftragnehmer ist bereits mit der Bearbeitung des Erkundungskonzeptes, der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Baugrunderkundungen, der Auswertung der Bestandsunterlagen sowie der modellbasierten Integration der daraus abgeleiteten Informationen in das BIM-Modell befasst. Die zusätzlichen Leistungen stehen unmittelbar mit diesen bereits erbrachten bzw. laufenden Leistungen im Zusammenhang. Der Auftragnehmer verfügt über die zugrunde liegenden Planungsstände, BIM-Modellgrundlagen, Randbedingungen und projektspezifischen Kenntnisse. Insbesondere die Anpassung des bestehenden Erkundungskonzeptes, die Fortschreibung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Integration der zusätzlichen Bohrungen in das bestehende BIM-Modell bauen auf den bisherigen Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers auf. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers wäre nicht zweckmäßig, da hierfür zunächst eine umfassende Einarbeitung in die bestehenden Planungsunterlagen, das Erkundungskonzept, die Ausschreibungsunterlagen und das BIM-Modell erforderlich wäre. Zudem bestünde das Risiko von Schnittstellenverlusten und zusätzlichem Abstimmungsaufwand bei der Zusammenführung der BIM-Leistungen in ein einheitliches Modell. Ein Auftragnehmerwechsel würde daher zu erheblichem Mehraufwand, zusätzlichen Kosten und zeitlichen Verzögerungen führen. Aufgrund der erforderlichen Einarbeitungszeit sowie der anschließenden Erstellung bzw. Fortschreibung der Ausschreibungsunterlagen für die Baugrunderkundungen wäre mit einer Terminverschiebung zu rechnen. Dadurch wäre die Einhaltung des vorgesehenen Bohrzeitraums innerhalb der geplanten und genehmigten Sperrpause gefährdet. Die Fortführung der Leistungen durch den bisherigen Auftragnehmer ist daher aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich.
- 17.06.2026 002_LOS2_Der ursprüngliche Auftragnehmer ist bereits mit der Bearbeitung des Erkundungskonzeptes, der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Baugrunderkundungen, der Auswertung der Bestandsunterlagen sowie der modellbasierten Integration der daraus abgeleiteten Informationen in das BIM-Modell befasst. Die zusätzlichen Leistungen stehen unmittelbar mit diesen bereits erbrachten bzw. laufenden Leistungen im Zusammenhang. Der Auftragnehmer verfügt über die zugrunde liegenden Planungsstände, BIM-Modellgrundlagen, Randbedingungen und projektspezifischen Kenntnisse. Insbesondere die Anpassung des bestehenden Erkundungskonzeptes, die Fortschreibung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Integration der zusätzlichen Bohrungen in das bestehende BIM-Modell bauen auf den bisherigen Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers auf. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers wäre nicht zweckmäßig, da hierfür zunächst eine umfassende Einarbeitung in die bestehenden Planungsunterlagen, das Erkundungskonzept, die Ausschreibungsunterlagen und das BIM-Modell erforderlich wäre. Zudem bestünde das Risiko von Schnittstellenverlusten und zusätzlichem Abstimmungsaufwand bei der Zusammenführung der BIM-Leistungen in ein einheitliches Modell. Ein Auftragnehmerwechsel würde daher zu erheblichem Mehraufwand, zusätzlichen Kosten und zeitlichen Verzögerungen führen. Aufgrund der erforderlichen Einarbeitungszeit sowie der anschließenden Erstellung bzw. Fortschreibung der Ausschreibungsunterlagen für die Baugrunderkundungen wäre mit einer Terminverschiebung zu rechnen. Dadurch wäre die Einhaltung des vorgesehenen Bohrzeitraums innerhalb der geplanten und genehmigten Sperrpause gefährdet. Die Fortführung der Leistungen durch den bisherigen Auftragnehmer ist daher aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GTU-Ingenieurgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
- 26.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15.491 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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