AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 05:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3e88f1b2-17eb-4e20-ac6e-422b8f5c669c/

Gründung der EEH GmbH zur Beteiligung an Projekten Erneuerbarer Energien im Hochsauerlandkreis

Notice-ID: 3e88f1b2-17eb-4e20-ac6e-422b8f5c669c · Procedure-ID: bd9725ec-415b-4d57-ac06-637ddcac40e9

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Stammdaten

Auftraggeber
Hochsauerlandkreis, vertreten durch den Landrat, Meschede
Veröffentlicht
18.04.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71314000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Hochsauerlandkreis (im Folgenden "HSK“) beabsichtigt, die Erneuerbarer Energien HSK GmbH (im Folgenden "EEH") – ggfs. unter Beteiligung kreisangehöriger Gemeinden – als Tochtergesellschaft zu gründen, die sich im HSK an verschiedenen Projekten der Erneuerbaren Energien, insbesondere an Windenergie- und Photovoltaikprojekten, beteiligt. Zusätzliche allgemeine Informationen: 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der HSK ist der Auffassung, dass die unter 5.1 dargestellte Gründung der EEH aus den unter 6 (s. auch 5.1.6) genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vergaberechtlich zulässig ist. Der HSK beabsichtigt daher, frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung die zur Gründung der EEH erforderlichen Verträge zu schließen. 2. Der HSK wird keine ex-post-Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB veröffentlichen. 3. Neben dem HSK als Beschaffer nach Ziff. 1.1 werden sich ggfs. kreisangehörige Gemeinden des HSK an der EEH beteiligen.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
18.04.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 28.04.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).