SPGK_S13 - 3/4-gleisiger Ausbau Troisdorf – Bonn-Oberkassel: Los 6.002
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
S13 - 3/4-gleisiger Ausbau Troisdorf – Bonn-Oberkassel: Los 6.002
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den 3/4-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke Troisdorf – Bonn-Oberkassel, Los 6.002.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
41 Veröffentlichungen
- 01.04.2026 MKA 056 Gemäß Entwurfsplanung ist für die Überbrückung der Schallschutzwand im Bereich des Bestandsgewölbes Mühlengraben ein Torsionsbalken mit einer Bohrpfahlgründung vorgesehen. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund der alten Gleislage kein genaues Aufmaß für den Verlauf des Mühlengrabens im Gleisbereich erstellt werden konnte, war die exakte Lage des Bestandsgewölbes nicht bekannt. Somit konnte auch die genaue Lage für die Bohrpfahlgründung nicht festgelegt werden. Um Planungssicherheit zu erlangen, wurden Suchschachtungen auf der Westseite angrenzend zur Mendenerstr. durchgeführt. Hierbei stellte sich heraus, dass der geplante Verlauf der Schallschutzwand 62-33 im Bereich der Pfosten 195 bis 207 mit dem Bestandsgewölbe und den OLAMasten 83-2 und N83-2 kollidiert. Diese Kollision war im Vorfeld nicht zu erkennen. Es wurde deshalb die Überarbeitung der Entwurfsplanung unter Berücksichtigung des konkreten Bestandsaufmaßes erforderlich. Die betreffenden Leistungen sind in MKA 08 berücksichtigt. Im Ergebnis der planerischen Fortschreibungen muss die Ausführung des Torsionsbalkens nunmehr als Stahl-Fachwerkkonstruktion erfolgen. Mit der nun vorliegenden Mehrkostenanzeige 056 werden die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen für die eigentliche geänderte Bauausführung sowie die Erstellung der zugehörigen Ausführungsplanung geltend gemacht. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 62-33 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen geänderten und zusätzlichen Leistungen (Ausführungsplanung und bauliche Ausführung), die sich aus der Überarbeitung der Entwurfsplanung ergeben, müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen zur Erstellung der SSW erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. MKA 066 Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden für alle Schallschutzwände im Bereich des Los 6.002 Abstimmungen zur Zugänglichkeit für Inspektionen mit den zuständigen Anlagenverantwortlichen getroffen. Aufgrund der verschärften Vorgaben der Ril 804.5501 vom 01.10.2023 sind diese Abstimmungen nicht mehr regelkonform. Für jede Schallschutzwand ist deshalb eine Festlegung zur Zugänglichkeit zu treffen und zu dokumentieren. Im Zusammenhang mit der Herstellung der nachträglich geforderten Inspektionswege für die Schallschutzwand SSW6233 „FWH West“ werden zusätzliche bzw. geänderte Leistungen für das Fällen von Bäumen erforderlich. Das Erfordernis eines neuen Inspektionskonzeptes und die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Es müssen zusätzlichen Leistungen für die erforderlichen Inspektionswege ausgeführt werden. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 04.03.2026 070 Im Zuge der Planung und Bauausführung der Schallschutzwand Fasanenweg wurde festgestellt, dass die Trassierung der SSW mit den OLA-Masten N4-12, N4-13, N4-14 und N4-15 kollidiert. Die betreffenden OLA-Maste müssen deshalb konstruktiv in die Schallschutzwand integriert werden. Die Ausführungsplanung und die Bauausführung sind entsprechend anzupassen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Schallschutzwand im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Integration der betreffenden OLA-Masten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 17.02.2026 105 - Die Betongüte für die Bohrpfähle der Stützwand Vilich West wurde im Rahmen der statischen Berechnung von der ursprünglich vorgesehenen Betongüte C25/30 auf C30/37 erhöht. Diese Änderung der Betongüte war im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Schallschutzwände sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderliche Erhöhung der Betongüte muss zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 27.01.2026 MKA 068 Im Rahmen der Ausführungsplanung der Stützwand Vilich West wurde im Zuge der Baugrubenplanung festgestellt, dass die erforderliche Baugrube für die Stützwand einer Baugrubensicherung bedarf, da die ursprünglich vorgesehenen geböschte Ausführung der Baugrube stellenweise die DB-Grenze überschreiten würde. In einem Teilbereich (Bereich 1) muss aufgrund örtlicher Gegebenheiten und eingeschränkter Zufahrt das System aus stapelbaren Beton-Systembausteine eingesetzt werden. In einem weiteren Teilbereich (Bereich 2) kommt ein Trägerbohlverbau mit Holzausfachung zur Ausführung. Hierfür werden zusätzliche Planungs- und Bauleistungen erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SW VIL West sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Planung und Bau zusätzlicher Baugrubensicherungen) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 112 Bei km 88,945 muss eine zusätzliche Rangierhalttafel RA10 am Block 3.13 der Stützwand Vilich West geliefert und montiert werden. Die Tafel ist bereits in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SW VIL West sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Planung und Montage Rangierhalttafel) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Leistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 09.01.2026 108 Einzelne OLA-Mastfundamente wurden zu nah am Gleis fundamentiert. Dadurch wird der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten, was Anpassungen der Rettungswege sowie teilweise des Verlaufs der Schallschutzwände (u.a. Anpassung von SSW – Nischen) gegenüber der fortgeschriebenen Entwurfsplanung erforderlich macht. Folgende Bereiche sind betroffen: SSW 6235: N85-10, N85-12 SSW 6236: N87-8, N87-8a und N87-10 SSW 6237: N88-2, N88-4 und N88-12 Es muss die Feststellung der Abweichungen, Prüfungen auf Umsetzbarkeiten von Lösungsmöglichkeiten sowie Abstimmungen mit Fa. RPS hinsichtlich der Maststandorte und deren Gleisabstände. Die Abweichungen der OLA-Standorte waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Schallschutzwände sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu er-bringen. Die erforderliche Umplanung unter Berücksichtigung der tatsächlichen OLA-Maste muss zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 06.11.2025 062 Im Zusammenhang mit der Schotterversorgung für die Herstellung der Gleise 46 und 47 sind zusätzliche und/oder geänderte Leistungen erforderlich geworden. Infolge fehlender und schadhafter Wagen, belegter Gleise und unsortierten Wagen (Druckluft / Elektrokipper) fallen folgende direkte Mehraufwendungen beim Einbau des Grundschotters an: • Schotterversorgung mit Straßenfahrzeugen vom Schotterlager am Sägewerk • Entladung von Bahnwagen mithilfe von Baggern, • Erhöhter Aufwand für Rangieren Weiterhin sind infolge fehlender Wagen sowie infolge verspäteter Zuführung von Fc-Wagen mit Verfüllschotter (06.08.2024 statt 02.08.2024) folgende direkte Mehraufwendungen bei den Stopfarbeiten, bzw. bei der Versorgung mit Verfüllschotter angefallen: • Schotterversorgung mit Straßenfahrzeugen vom Schotterlager am Sägewerk • Eine zusätzliche Stopfschicht Alle Oberbauleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen aufgrund der fehlenden Beistellung von Grund- und Verfüllschotter müssen in Zusammehang mit den übrigen Oberbauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 092 Die Ausführung des Berührschutzes an der FÜ "Gartenstraße" war ursprünglich vertraglich als vertikaler Berührschutz vorgesehen. Auf Wunsch der Stadt Bonn sollte abweichend von der vertraglichen Ausschreibung ein horizontaler Berührschutz ausgeführt werden. Diese Änderung ist Gegenstand der Mehrkostenanzeige Nr. 46 vom 18.11.2024. Im weiteren Planungsverlauf wurde allerdings festgestellt, dass ein horizontaler Berührschutz aufgrund bautechnischer Zwangspunkte (Kollision mit der OLA) nicht ausgeführt werden kann und die Ausführung final als vertikaler Berührschutz mit konstruktiven Anpassungen / Ergänzungen erfolgen muss. Insbesondere muss eine Verbreiterung des Überbauquerschnitts von 3,25 m auf 3,89 m erfolgen, was umfassende Anpassungen der Konstruktion erforderlich macht. Alle Bau- und Planungsleistungen für die FÜ "Gartenstraße"sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Planung und Ausführung des Berührschutzes. Die nochmalige Änderung der Ausführung (Umplanung und bauliche Ausführung) muss in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen und kann hiervon technisch nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 094 Die BE-Fläche 340 befindet sich im PFA4, zwischen der EÜ Siegburger Straße und EÜ Friedrich-Breuer-Straße. Im Zuge der Arbeitsvorbereitung wurde festgestellt, dass für die herzustellenden Winkelstützwände keine Planungsgrundlagen (Geländeaufmaß / Lageplan) vorliegen. Es wird dazu ein vermessungstechnisches Aufmaß der betreffenden BE-Fläche nach dem Bodenabtrag erforderlich. Der AN Los 6.002 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können deshalb ohne Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortgesetzt werden 101 Im Zuge der Aushubarbeiten an der Stützwand Vilich West fällt Bodenmaterial an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6034 + 6035). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F0* & BM-F1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 102 Die Strecke 2695 wurde im städtischen Bereich (Bereich Vilich) näher an die Bestandsstrecke heran geplant als die Richtlinie vorsieht. Für den Bereich der Weichen 1-6 (km 89,029 (Strecke 2324) bis km 9,562 (Strecke 2695)) soll deshalb ein detaillierter Plan erstellt werden, in welchem die Weichenantriebe zu sehen sind, um diese mit den vorliegenden OLA-Planungen abgleichen zu können. Es kommt zu zusätzlichen Planungsleistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Oberbau im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Detailplan Weichen 1-6) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 103 Im Zuge der Aushubarbeiten im Streckenbau PFA2 ca. km 5,0 – 5,8 fällt Bodenmaterial an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6036). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F2 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallende
- 09.10.2025 057 - Nach Vertragsabschluss wurde eine 3D Simulation erstellt, wonach eine zusätzliche Signalbrücken zwischen Troisdorf und EU Moselstraße erforderlich wird. Dadurch ergibt sich eine Verschiebung der beiden bislang vorgesehenen Signalbrücken. Zudem wird ein zusätzlicher OLA-Abspannmast notwendig. Weiter zeigte sich bei der Signalsichtsimulation das zwei zusätzliche Signalausleger bei km 82,236 und km 82,525 notwendig werden. Diese sind baugleich zu allen anderen Signalausleger, jedoch nur mit einer Arbeitsbühne zu planen. Bei allen anderen Signalausleger verändert sich lediglich die Standorte. Es kommt zu zusätzlichen Planungsleistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Planungsleistungen für die erforderlichen signaltechnischen Anpassungen müssen in Zusammehang mit den übrigen Planungsleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 086 - Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung wurden aus statisch-konstruktiven Gründen Änderungen am Bauwerk „Schallschutzwand 62-32" notwendig. Die aktuellen Anforderungen sind im Qualitätsprüfbericht Nr. 01 vom 15.05.2024 dargestellt und betreffen u.a.: - Änderung Ortbetonbohrpfähle von D=60 cm auf D=75cm - Ausführung von Stahlpfosten mit Auskragung - Änderung des Querschnitts des Torsionsbalkens - Erhöhung der Betongüte Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 6232 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen und geänderten Leistungen, die sich aus dem Qualitätsprüfbericht ergeben, müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 26.09.2025 085 - Bei km 89,847 (PFA 4) wird die Bahntrasse in einer Tiefe von etwa 7 m von einem Abwasserkanal DN 1600 gekreuzt. Für diesen Bereich muss ein zusätzlicher Torsionsbalken für die SSW vorgesehen werden. Dieser Torsionsbalken ist bislang in Planung und Ausschreibung nicht berücksichtigt. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 6243 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Planung zusätzlicher Torsions-balken) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs-leistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 093 - Bei der EU „Vilicher Bach" (SSW 62-37) wird die Bahntrasse von einem Abwasserkanal DN1800 gekreuzt. Eine Ausführung wie usprünglich vorgesehen mit einem 5m-Feld ist aufgrund des schiefwinkligen Verlaufs des Kanals und der daraus resultierenden Pfostengründungen, die sich in einem Abstand von lediglich ca. 28 cm zur Außenkante des Kanals befinden würden, nicht umsetzbar. Für diesen Bereich muss deshalb ein zusätzlicher Torsionsbalken vorgesehen werden. Dieser Torsionsbalken ist bislang in Planung und Ausschreibung nicht berücksichtigt. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 6237 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Planung und Ausführung zusätzlicher Torsionsbalken) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 095 - Im vertraglichen Leistungsverzeichnis (Teil C) fehlen in den Titeln der Schallschutzwände teilweise Positionen für die Ausführung von über 6m Tiefe hinausgehende Tastbohrungen und für über 6m Tiefe hinausgehende Sondierbohrungen. Es kommt zu entsprechenden zusätzlichen Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Schallschutzwände sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Kampfmitteluntersuchungen. Die zusätzlichen Leistungen für die tieferen Untersuchungsbohrungen müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen und können hiervon technisch nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 098 - Aufgrund der Anordnung von anliegerseitigen Inspektionswegen ist ebenfalls die Zugänglichkeit und Zuwegung zu berücksichtigen. Im Rahmen gemeinsamer Abstimmungen wurde gemeinsam die Planung von zusätzlichen Servicetüren beschlossen. Die Servicetüren müssen dazu in die Planung der SSW 62.33 sowie 62.37 integriert und Detailpläne erstellt werden. Darüber hinaus müssen Grundrissanpassungen an den Mastumfahrungen der Schallschutzwände vorgenommen werden-Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 6237 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 6237 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Planung der Servicetüren) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 22.09.2025 059 - Während der Sperrpause im Dez. 2024 ist es zu einer Absage der AG-seitigen Lieferung von Verfüllschotter per Bahnwagen gekommen. Dies hat Auswirkungen auf die Erbringung der Leistungen im Bereich Friedrich-Wilhelms-Hütte: - Mehraufwendungen für das Nachschottern der Weichen VW24, 523, 522, 521 einschl. der Verbindungsstücke und des Stumpfgleises mit ZW-Bagger und SKL - Verfüllen der Weichen VW28, 529 einschl. der Verbindungsgleise zur Weiche W522 bzw. zu späterem Zeitpunkt mit erhöhtem Aufwand - Ausfall der bestellten und kurzfristig abgesagten Traktionsleistung (Lok) Alle Oberbauleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen aufgrund der fehlenden Beistellung von Verfüllschotter müssen in Zusammehang mit den übrigen Oberbauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 071 - Das Baufeld zwischen der EU "Siegburger Straße" und der EU "Friedrich-Breuer-Straße" östlich der Strecke 2324 soll durch den AN 6.002 hergerichtet werden. Die Leistung ist erforderlich, da die Lose Los 6.001 (THG) sowie Los 5.004 und Los 6.002 (beide Strabag) zeitgleich die BE- Fläche nutzen müssen. Um Konflikte zu verhindern, soll die Baufeldherstellung durch Los 6.002 erfolgen. Folgende Leistungen werden erforderlich: 2. 3. 4. 2. Abtrag und Entsorgung des gesamten Baufeldes zwischen den EU Rückbau und Entsorgung der bestehenden Mauern Planung und Einbau von L-Steinen zwischen Gehweg und Baufeld Hinterfüllung der L-Steine sowie Auffüllung bis auf das Niveau von 57,15 m Herstellung einer Zufahrt von der Königswinterer Straße Der AN Los 6.002 ist bereits im Rahmen von Arbeiten vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschinen und Werkzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig und im Rahmen der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Störungen der weiteren Arbeiten.
- 01.09.2025 MKA 072 Der Hohlraum unterhalb der Servicetreppe in km 89,005 soll anlog zu Los 5.001 mit Füllbeton aufgefüllt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Stützwand Vilich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Füllbeton unterhalb der Treppe) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 26.08.2025 060 - Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten werden zusätzliche Kabeltiefbauleistungen für die Verlegung der OSE-Kabel der Masten N5- 4, N5-6 und N5-14 erforderlich. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Kabeltiefbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Kabeltiefbauleistungen für die Verlegung der OSE-Kabel müssen im Rahmen der übrigen Kabeltiefbauarbeiten und können technisch hiervon nicht getrennt werden. Eine gesonderte Ausführung bzw. anderweitige Vergabe der Leistung ist deshalb aus fachlicher Sicht nicht möglich. 078 - Der ursprüngliche Entwurf für die Stützwand Vilich-West berücksichtigt nicht die Tiefenentwässerung rdb (Strecke 2324 - Leistung Los 5.001 ). Dies hätte zur Folge, dass die Stützwände untergraben würden und eine alternative Flachgründung zu planen ist. Dies gilt für die Stützwand Vilich West in den Bereichen: - Bereich A: km 8,562 - km 8,587 - Bereich B: km 9,035 - km 9,186 Weiter sind die Anschlüsse der Stützwand Vilich West an das umgeplante Kreuzungsbauwerk aus Los 5.001 zu planen. Es kommt zu Mehraufwendungen für die erforderlichen zusätzlichen Planungsleistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Planungsleistungen (Berücksichtigung Tiefenentwässerung und Anpassung an Kreuzungsbauwerk) müssen in Zusammehang mit den übrigen Planungsleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 08.08.2025 Die Ausschreibungsunterlagen für die Stützwand Vilich West enthalten keine Vorgaben und Festlegungen für die Abdichtung erdberührter, senkrechter Bauteile nach RIL 804.6101 enthalten. Die betreffenden Leistungen wurden in der Ausschreibung vergessen. Die fehlenden Angaben zur Bauwerksabdichtung sind im Rahmen der Planungsbesprechungen festgelegt worden. Es kommt zu Mehraufwendungen für die erforderlichen Abdichtungsarbeiten. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen zur Sicherstellung der Abdichtung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 17.07.2025 MKA 017 Im Zuge der Aushubarbeiten im Bereich der bestehenden Stützwand Roncallistraße fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6004). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-Beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 02.07.2025 045 - Im Zusammenhang mit dem Weichenumbau in KFWH werden folgende zusätzliche Leistungen erforderlich: - Schutzmaßnahmen für die ÖKO der EU "Moselstr". sowie "Willy-Brandt-Ring" - Aus- und Wedereinbau von Spannbetonpfosten - Freilegungs- und Umlegungsarbeiten an Kabeln. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Montage der betreffenden Weichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Baufeldfreimachung müssen in Zusammehang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 049 - Für die zusätzliche Querung an den Weichen 4/5 an der Zuführung Mannstaedt-Werke werden geänderte und zusätzliche Leistungen erforderlich: - Herstellung einer Kabelquerung bestehend aus zwei Kabelkleinschächten, zweizügig mit Kabelschutzrohr DNI 10 und vier Bögen - Lieferung und Einbau eines Monolithen kleine Bauform für LS - Geländeberäumung neben Gleis 345 zur Herstellung von 26m Betonkabelkanal Größe I inklusive Randweg Alle Bau- und Planungsleistungen für den Kabeltiefbau im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für die zusättliche Querung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 055 - Mit Übergabe des Vorabzugs PTI vom 29.04.2024 werden drei zusätzliche Kabelquerungen definiert. Für die Erstellung der zugehörigen Entwurfs- und Ausführungsplanung werden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Planung und Ausführung des Kabeltiefbaus sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die Planung der zusätzlich benötigten Kabelqquerungen kann nur im Rahmen der übrigen Planungsleistungen erfolgen und kann technisch hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 064 - Das Leistungsverzeichnis enthält unter Teil-HLV 43 „Neubau Schallschutzw. West, km 9,790 - 10,009 (PFA 4)" keine Position für die erforderliche Fortschreibung der Entwurfsplanung. Es kommt zu Mehraufwendungen für die erforderlichen Planungsleistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Fortschreibung der Entwurfsplanung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 03.06.2025 MKA 046 Die Stadt Bonn hat im Jour-fix-Termin vom 26.09.2024 einen horizontalen Berührschutz für den Überbau der FÜ Gartenstraße gefordert. Ursprünglich geplant und auch ausgeschrieben war ein vertikaler Berührschutz. Die Ausführung des horizontalen Berührschutzes erfordert nunmehr ein zusätzliches Geländer. Aufgrund der Umplanung müssen zusätzlich die Beleuchtungsmaste angepasst werden. Die Beleuchtung ist dazu in der Geländerflucht zu planen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Planung und Ausführung des Berührschutzes. Die geänderte Ausführung (Umplanung und bauliche Ausführung) muss in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen und kann hiervon technisch nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 27.05.2025 Zwischen Weiche 4 und Weiche 5 im Bf. Troisdorf Bft. Friedrich-Wilhelmshütte, im Infrastrukturbereich der Mannstaedt GmbH, ist die Schweißwulst der feldseitigen (zaunseitigen) Verbindung von Spitze W5 zu Spitze W4 mechanisch abzuschleifen. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Bohraufnahme und Montage des Achszählers 82W587B zu ermöglichen. Der AN Los 6.002 ist bereits im Rahmen von Gleisbauarbeiten vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschinen und Werkzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig und im Rahmen der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Störungen des Bahnbetriebes. aktuell
- 29.04.2025 MKA 045 Die Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit der senkrechten Flächen der Stützwand an der Roncallistraße erfolgt gemäß Ril 804.6101 Abs. 10 mit einem Voranstrich (Pos. 20.10.20 HLVc) und zwei Deckanstrichen (Pos. 20.10.30 HLVc). Weiter ist die Richtzeichnung RIZ-ING Was 7 zu beachten. Diese sieht zur Entwässerung erdberührter Brückenbauwerke eine Drainschicht aus Drainmatten vor. Die Ausführung der ausgeschrieben Tondichtungsbahn (Pos. 20.10.40 HLVc) entfällt im Gegenzug. Für die zusätzlichen Drainmatten liegen im Leistungsverzeichnis keine Abrechnungspositionen für Titel 20 (Stützwand Roncallistraße) vor. Alle Bau- und Planungsleistungen für die SW ROC sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die geänderte Ausführung der Abdichtung muss in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 10.04.2025 MKA 042 Im Zuge der Herstellung der prov. Kabeltrasse/Schallschutzwand SSW6231 fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6008). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-Beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 20.03.2025 38: Im Zuge der Arbeiten für die Stützwand „Roncallistraße" werden geänderte bzw. zusätzliche Fugenbänder erforderlich. Die Ausführung von Fugenbändern für die Stützwand "Roncallistraße" ist grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die konkrete Ausführung der geplanten Fugenbänder. Die erforderlichen geänderten und zusätzliche Leistungen müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 30.01.2025 029: Für die Erdarbeiten zur Herstellung des Bahnkörpers in den PFA 1 bis 4 sollen statt dem vertraglich vorgesehenen Bodenaustausch Maßnahmen zur Bodenverbesserung erfolgen. Dabei werden Bindemittel zur Stabilisierung des Untergrundes in den Boden eingefräst. Die betreffende Anderung im Bereich der Erdarbeiten war im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau des Bahnkörpers sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die betreffende Änderung (Bodenverbesserung statt Bodenaustausch) muss zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Erdarbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, die geänderte Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Anderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 28.01.2025 LÄ25 Im Bereich Troisdorf-Friedrich-Wilhelmshütte soll während der Sperrpause im November/Dezember von km 81,5+30 bis km 81,9+30 ein Schienenwechsel durchgeführt werden. Auf der 400 Meter langen Strecke werden ausschließlich die Schienen ausgetauscht. Der AN Los 6.002 ist bereits im Rahmen von Gleisbauarbeiten vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschinen und Werkzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig und im Rahmen der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Störungen des Bahnbetriebes. // LÄ27 Gemäß Entwurf soll der Bestandskabelschacht bahnrechts des rechten Gleises Strecke 2324 km 52,8+98 mittels Schachtanschluss-bausätzen an den neu herzustellenden Kabelkanal angebunden werden. Im Zuge der Fortschreibung der Planung ist festgestellt worden, dass der Bestandsschacht den Regelabstand zum zukünftigen Neubaugleis nicht einhält und mit dem Neubaugleis kollidiert. Der Bestandschacht muss zurückgebaut und nach Westen verschoben werden. Ergänzend wird wegen der Erneuerung des ESTW auf SIMIS D ein zusätzlicher Mittelschacht und eine neue Querung unter den zwei Gleisen der Stecke 2324 benötigt. Es kommt zu Umplanungen bzw. zusätzlichen planerischen Aufwendungen. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst auch den Kabeltiefbau. Die zusätzlichen planerischen Leistungen zur Überplanung der Querung und Schächte müssen in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen für den Kabeltiefbau erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. // LÄ30 Für Arbeiten der Fa. RPS im Gleis 5 muss eine Baustraße als Zuwegung zu Gl. 5/6 in Troisdorf hergestellt werden. Die Zuwegung soll von einem Zweiwegehubsteiger (Gewicht 12,8 to) genutzt werden können.Diese Leistung ist erforderlich damit der Fa. RPS die Zufahrt für den Einbau des Isolators gewährleistet werden kann. Der AN Los 6.002 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschinen und Geräte an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortegsetzt werden. // LÄ33 Im Zuge der Aushubarbeiten im Streckenbau PFA1 fällt Betonbruch an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // LÄ37 Im Zuge der Aushubarbeiten im Streckenbau PFA1 fällt Material (Holz, Müll, Bauschuttreste etc.) an, der gemäß Untersuchung nach AVV 20 03 01 zu entsorgen ist (HW 6019). Entsprechende Entsorgungsleistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderliche Entsorgung nach AVV 20 03 01 muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // LÄ38 Im Zuge der Aushubarbeiten im Streckenbau PFA1 fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist. Gemäß Ersatz-baustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 23.01.2025 035- Im Zuge der Aushubarbeiten im Streckenbau PFA1 fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6013). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-0 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 08.01.2025 MKA33 Im Zuge der Erdarbeiten bzw. des Streckenbaus im PFA1 müssen bestehende Entwässerungsrohrleitungen DN 400 ausgebaut und entsorgt werden. Lt. Leistungsverzeichnis, Position 11.03.0010. „Entwässerungsleitung abbrechen und aufnehmen“ sind lediglich Rohre bis zu einem Durchmesser von DN 315 beschrieben. Es fallen deshalb Mehraufwendungen für die größeren Durchmesser an. Alle Leistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst auch die erforderlichen Erdarbeiten. Die zusätzlichen Leistungen zum Rückbau der größeren Entwässerungsrohre müssen in Zusammenhang mit den übrigen Erdarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. // MKA37 Im Zuge der Herstellung der Entwässerungsanlagen im PFA2 fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6010). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 07.01.2025 NT_026_ Im Bereich des Haltepunkt Vilichs sind umfangreiche Schnittstellenprüfungen erforderlich. Weiter müssen aufgrund der Betroffenheiten von Dritten umfangreiche Abstimmungen geführt werden. Aufgrund der Komplexität in diesem Bereich und zur Vereinfachung der Kollisionsprüfungen soll die Darstellung der bisherigen Planungen in einem 3D-Modell erfolgen. Alle Bau- und Planungsleistungen im Zuge der Teilmaßnahme "HP Vilich" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfasst auch die zugehörigen Planungen für Gleisbau und Tiefbau. Die zusätzlichen Darstellung der bisherigen Planungen in einem 3D-Modell muss in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.10.2024 MKA 016 - Lfd.-Nr. 016 - Im Bereich der zu erneuernden Stützwand an der Roncallistraße befindet sich unmittelbar neben der Bestandsstützwand ein Beleuchtungsmast. Dieser Mast muss für die Rück- und Neubauarbeiten der Stützwand zurückgebaut werden. Nach Rücksprache mit der Stadt Troisdorf darf der Beleuchtungsmast nicht wie ursprünglich vorgesehen ersatzlos zurückgebaut und zu einem späteren Zeitpunkt an gleicher Stelle wieder eingebaut werden. Die Beleuchtung in diesem Bereich muss vielmehr durchgängig sichergestellt werden. Der betreffende Beleuchtungsmast muss deshallb auf die gegenüberliegende Straßenseite versetzt werden. Alle Leistungen im Bereich der SW "Roncallistraße" sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst auch die Arbeiten zum Rückbau der Beleuchtung. Die zusätzlichen Leistungen zum Versetzen der betreffenden Beleuchtung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Baufeldmfreimachung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 04.10.2024 17 - Im Bereich des Versickerungsbeckens Ahrstraße wurde ein Entwässerungskanal (Querung km 2.292 - Strecke 2695) bereits durch das Los 8.001 ausgeführt. Um diese Querung an die Entwässerungsleitung zwischen den Gleisen anschließen zu können, ist es erforderlich, den Schacht 17 so auszuführen, wie er in der Planung von Los 8.001 bereits dargestellt ist. Dieser Schacht ist durch Los 6.002 zu realisieren. Die entsaprechenden Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst grundsätzlich auch die Entwässerungs-Arbeiten. Die zusätzlichen Leistungen zur Ausführung des Schachts Nr. 17 müssen in Zusammenhang mit den übrigen Entwässerungsarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 18 - Im Zuge der Rückbauarbeiten der bestehenden Stützwand „Roncallistraße“ fällt Betonbruch an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material >RC-3 + DKI einzustufen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 19 - Bei einer Begehung wurde festgestellt, dass aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse ein schnelles Wachstum der Vegetation stattgefunden hat. Um mögliche Konflikte mit Umweltinteressen zu vermeiden und um die Arbeiten sicherzustellen, sind regelmäßige Vegetationsarbeiten erforderlich. Der unterjährige Aufwuchs ist kontinuierlich niedrig zu halten. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst grundsätzlich auch den erforderlichen Landschaftsbau und die Vegetatuinsarbeiten. Die zusätzlichen Vegetationsarbeiten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Landschaftsbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 20 - Im Zuge der Aushub-/Rückbauarbeiten der bestehenden Stützwand Roncallistraße Aushubmaterial fällt an, das aufgrund des hohen Anteils an Fremd- und Störstoffen, Bauschutt, Wurzelwerk, Müll, etc. gemäß Untersuchung nach AVV 20 03 01 zu entsorgen ist. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der entsprechenden Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 21 - Für die Rückbauarbeiten der Bestandsstützwand an der Roncallistr. muss ein Teil der Asphaltfläche abgebrochen und entsprechend entsorgt werden. Gemäß Analyse des Büros Dr. Spang muss die Entsorgung des Asphaltmaterials über den Abfallschlüssel 17 03 01* (kohlenteerhaltige Bitumengemische) erfolgen. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der entsprechenden Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 22 - Im Zuge der Aushub-/Rückbauarbeiten der bestehenden Stützwand Roncallistraße fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-0 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 23 - Für die Versickerungsmulde VG 08-2 im Streckenabschnitt von etwa Kilometer 84,760 bis 84,860 auf der Strecke 2324 wird der versickerungsfähige Bodenhorizont aktuell nicht erreicht. Daher soll in diesem Bereich ein Bodenaustausch mit Filterkies 16/32 durchgeführt werden.
- 04.10.2024 24 - Es wird die Planung und Erstellung folgender zusätzlicher Signalbrücken und Signalausleger erforderlich: - Signalbrücke km 81,795 - Signalausleger km 82,437 - Signalausleger km 82,526 Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Planung und Ausführung der Signalbrücken und Signalausleger. Die Planungs- und Bauleistungen für die zusätzlichen Signalbrücke und- ausleger müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 04.10.2024 15 - Gemäß Entwurfsplanung ist für die Überbrückung der Schallschutzwand im Bereich des Bestandsgewölbes Mühlengraben ein Torsionsbalken mit einer Bohrpfahlgründung vorgesehen. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund der alten Gleislage kein genaues Aufmaß für den Verlauf des Mühlengrabens im Gleisbereich erstellt werden konnte, war die exakte Lage des Bestandsgewölbes nicht bekannt. Somit konnte auch die genaue Lage für die Bohrpfahlgründung nicht festgelegt werden. Um Planungssicherheit zu erlangen, wurden Suchschachtungen auf der Westseite angrenzend zur Mendenerstr. durchgeführt. Hierbei stellte sich heraus, dass der geplante Verlauf der Schallschutzwand 62-33 im Bereich der Pfosten 195 bis 207 mit dem Bestandsgewölbe und den OLAMasten 83-2 und N83-2 kollidiert. Diese Kollision war im Vorfeld nicht zu erkennen. Es wird deshalb die Überarbeitung der Entwurfsplanung unter Berücksichtigung des konkrten Bestandsaufmaßes erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 62-33 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderliche Überarbeitung der Entwurfsplanung muss zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen zur Erstellung der SSW erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
- 12.09.2024 MKA013- Im Bereich des Versickerungsbeckens Ahrstraße wurde ein Entwässerungskanal (Querung km 2.292 - Strecke 2695) bereits durch das Los 8.001 ausgeführt. Um diese Querung an die Entwässerungsleitung zwischen den Gleisen anschließen zu können, ist es erforderlich, den Schacht 17 so auszuführen, wie er in der Planung von Los 8.001 bereits dargestellt ist. Dieser Schacht ist durch Los 6.002 zu realisieren. Die entsaprechenden Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst grundsätzlich auch die Entwässerungs-Arbeiten. Die zusätzlichen Leistungen zur Ausführung des Schachts Nr. 17 müssen in Zusammenhang mit den übrigen Entwässerungsarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA014- Im Zuge der Rodungs- und Abbrucharbeiten der Stützwand "Roncallistraße" wurde im Aushubmaterial der japanische Staudenknöterich vorgefunden. Der Umgang mit japanischen Staudenknöterich ist vom Umweltmanagement festgelegt. In Abstimmung mit der UBÜW wird der betroffene Bereich zunächst zu separaten Haufwerken angehäuft und mit Folie gesichert. Die Abfuhr der Haufwerke zur thermischen Verwertung muss in geschlossenen Containern erfolgen. Alle Leistungen im Bereich der SW "Roncallistraße" sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst auch die Erdarbeiten. Die zusätzlichen Leistungen zur Separierung, Sicherung und Abfuhr des mit Knöterich durchsetzem Aushub müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Baufeldmfreimachung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.08.2024 10 - Die Ausführungsplanung der GA-Box im Bereich KFWH wurde von der Firma Delta Controls erstellt. Die Angaben der GA-Box müssen jetzt in die Ausführungsplanung 50 Hz integriert werden. In den Grundriss sind dazu die bereits verlegten Kabelwege aufzunehmen. Weiter muss der Schaltschrankplan 50Hz vom Außenverteilerschrank entsprechend überarbeitet werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Erstellung der Ausführungsplanung 50Hz. Die zusätzlichen Leistungen zur Integration der GA-Planung in die 50-Hz-Planung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Erstellung der Ausführungsplanung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 09.08.2024 An der Grenze der Bahnanlagen zum Burgpark der Burg Lede in Bonn Vilich ist nach Abschluss der Arbeiten die ursprüngliche Zaunanlage wieder herzustellen. Es sind dazu Zaunpfosten sowie Maschen- und Stacheldraht wie ursprünglich vorhanden wieder herzustellen. Parallel müssen Ersatzpflanzungen für die im Rahmen der Baumaßnahme gefällten Bäumen erfolgen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Wiederherstellung der Zaunanlage müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben (MKA3)
- 09.08.2024 In FWH erfolgt auch die Erneuerung der Gleise 46 und 47. Hierfür sind entsprechende Ausführungspläne erforderlich. Die Erstellung der erforderlichen Ausführungspläne ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung und wird als zusätzliche Leistung erfordertlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Gleisbau sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzliche Ausführungs-planung für die Gleise 46+47 muss in Zusammehang mit den übrigen Gleisbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 09.08.2024 In FWH erfolgt auch die Erneuerung der Gleise 46 und 47. Hierfür sind entsprechende Ausführungspläne erforderlich. Die Erstellung der erforderlichen Ausführungspläne wurde gegenüber dem AG Los 6.002 bereits angeordnet. Unabhängig vom Projekt ist ein neues ESTWSIMIS D geplant. Es ändert sich deshalb gegenüber der ursprünglichen Planung der Kabeltiefbau. Weiter erfolgten Änderungen in der Planung der Gleisfeldbeleuchtung. Die betreffenden Änderungen müssen im Zuge der Ausführungsplanung für den Bereich der Gleise 46+47nachträglich berücksichtigt werden. Es kommt hierdurch zu zusätzlichen Aufwendungen für die Anpassung bzw. Überarbeitung der Ausführungsplanung. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Gleisbau sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderliche Anpassung bzw. Überarbeitung der Ausführungsplanung für den Bereich der Gleise 46+47 muss in Zusammehang mit den übrigen Planungsleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA012)
- 09.08.2024 Im Baufeld der Stützwand „Roncallistraße" befindet sich noch der Keller einer ehemaligen Trafostation. Dieser Keller muss für die weiteren Arbeiten in Teilen abgebrochen und verfüllt werden. Alle Leistungen zur Baufeldfreimachung bzw. zur Herrichtung des Baufeldes sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zum Rückbau des vorh. Kellers müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Baufeldmfreimachung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA06)
- 09.08.2024 Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden für alle Schallschutzwände im Bereich des Los 6.002 Abstimmungen zur Zugänglichkeit für Inspektionen mit den zuständigen Anlagenverantwortlichen getroffen. Aufgrund der verschärften Vorgaben der Ril 804.5501 vom 01.10.2023 sind diese Abstimmungen nicht mehr regelkonform. Für jede Schallschutzwand ist deshalb eine Festlegung zur Zugänglichkeit zu treffen und zu dokumentieren. Das Erfordernis eines neuen Inspektionskonzeptes und die damit verbundenen zusätzlichen Planungsleistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Es müssen zusätzlichen Planungsleistungen für das erforderliche Inspektionskonzept ausgeführt werden. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht (MKA004)
- 09.08.2024 Im Zuge des Projekts S13 müssen landschaftspflegerische Maßnahmen durchgeführt werden. Die Ausführung dieser Maßnahmen hat in Übereinstimmung mit den fortgeschriebenen Ausführungsplänen für die folgenden Bereiche zu erfolgen: Hp Menden / EÜ Mirz / SÜ Mirz / FÜ Moselstraße / EÜ Willy-Brandt-Ring / EÜ Burgpark Westseite / B 56 / Siebenmorgenweg Es werden zusätzliche Leistungen insbesondere für die Begrünung von Böschungen sowie das Anpflanzen von Gehölzen usw. erforderlich. Weiter umfasst die zusätzliche Leistung die Pflege der betreffenden Flächen und Gehölze in den ersten zwei Jahren nach Ausführung. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst grundsätzlich auch den erforderlichen Landschaftsbau. Die zusätzlichen Leistungen zur Begrünung und Anpflanzung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Landschaftsbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA011)
- 09.08.2024 Im Bereich der Stützwand "Vilich West" wird für die Baufeldfreimachung das Fällen von Bäumen sowie das Roden von Wurzelstöcken erforderlich. Weiter muss ein Maschendrahtzaun zurückgebaut werden. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Leistungen zur Baufeldfreimachung sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zum Fällen der vorh. Bäume einschl. Rodung sowie zum Zaunrückbau müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Baufeldfreimachung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA008)
- 09.08.2024 In FWH erfolgt auch die Erneuerung der Gleise 46 und 47. Hierfür sind entsprechende Ausführungspläne erforderlich. Die Erstellung der erforderlichen Ausführungspläne ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung und wird als zusätzliche Leistung erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Gleisbau sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzliche Ausführungs-planung für die Gleise 46+47 muss in Zusammehang mit den übrigen Gleisbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA004)
- 09.08.2024 Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden für alle Schallschutzwände im Bereich des Los 6.002 Abstimmungen zur Zugänglichkeit für Inspektionen mit den zuständigen Anlagenverantwortlichen getroffen. Aufgrund der verschärften Vorgaben der Ril 804.5501 vom 01.10.2023 sind diese Abstimmungen nicht mehr regelkonform. Für jede Schallschutzwand ist deshalb eine Festlegung zur Zugänglichkeit zu treffen und zu dokumentieren. Das Erfordernis eines neuen Inspektionskonzeptes und die damit verbundenen zusätzlichen Planungsleistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Es müssen zusätzlichen Planungsleistungen für das erforderliche Inspektionskonzept ausgeführt werden. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. (MKA2)
- 09.08.2024 An der Grenze der Bahnanlagen zum Burgpark der Burg Lede in Bonn Vilich ist nach Abschluss der Arbeiten die ursprüngliche Zaunanlage wieder herzustellen. Es sind dazu Zaunpfosten sowie Maschen- und Stacheldraht wie ursprünglich vorhanden wieder herzustellen. Parallel müssen Ersatzpflanzungen für die im Rahmen der Baumaßnahme gefällten Bäumen erfolgen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Wiederherstellung der Zaunanlage müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA08)
- 18.06.2024 7 - Im Zusammenhang mit der Planung der Schallschutzwand 37 (Westseite, km 7,710-8,654) ist die Aufnahme des Urgeländes erforderlich. Hierzu ist der betreffende Böschungsbereich zunächst von größeren Mengen an Unrat, Grünschnitt von Dritten, Geröll und dergleichen zu beräumen.Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Leistungen zur Baufeldfreimachung bzw. zur Aufnahme des Urgeländes sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur vorherigen Beräumung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Baufeldmfreimachung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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