Konzessionsvergabe für den Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage von Brandmeldungen im Landkreis Heilbronn
Landratsamt Heilbronn · Heilbronn · Baden-Württemberg
Beschreibung
Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession (§ 105 KonzVgV) an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Vergabe einer Konzession für den Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Landkreis Heilbronn.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 157 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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