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Dokumentenscanner 2025

ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen · Hessen · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 3 Auftragnehmer in einer Multi-Lot-Vergabe
  • ARKTIS IT solutions GmbH · Berlin
  • F-H Fröhlich Handelsgesellschaft mbH · Felsberg-Gensungen
  • ThinkRED GmbH · Mainz

Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Die genaue Los-Zuordnung steht in der Original-Bekanntmachung.

💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 5.600.000 €
👥 Eingegangene Angebote 5
📅 Zuschlagsdatum 29.09.2025

Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 3 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: ARKTIS IT solutions GmbH u. a.. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beschaffung von Dokumentenscannern in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weiteren ergänzenden Vertragsleistungen für die ekom21 - KGRZ Hessen und Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV Thüringen GmbH).

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

4 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (80 %)

Grenzüberschreitendes Recht

Es gilt das Recht des Landes Hessen und Thüringen.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Dokumentenscanner 2025
  • Preis 100 %

    siehe Vergabeunterlagen

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 122 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (3) ARKTIS IT solutions GmbH · F-H Fröhlich Handelsgesellschaft mbH · ThinkRED GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 5.600.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 14.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 635 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 248.452 €
Median 336.134 €
Oberes Quartil 649.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen

vergabestelle@ekom21.de
+49 641 9830 0

5.600.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer ekom21-2025-0014
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Gießen, Hessen
Veröffentlicht 14.12.2025
CPV-Codes (2) 38520000 · Labor-, optische und Präzisionsgeräte
72000000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 5
starker Wettbewerb (Ø 2,1 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Gießen
Laufzeit 48 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (3)
ARKTIS IT solutions GmbH · Berlin F-H Fröhlich Handelsgesellschaft mbH · Felsberg-Gensungen ThinkRED GmbH · Mainz

Auftragnehmer (3) (?)
  • ARKTIS IT solutions GmbH
  • F-H Fröhlich Handelsgesellschaft mbH
  • ThinkRED GmbH
Vertrag 29.09.2025

Ø Bieter in der Branche 2.1

Historischer Durchschnitt aus 43.253 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.743 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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