Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Fahrzeuge & Fuhrpark TransportmittelIT-Dienstleistungen Bürgschaft erforderlich
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Lieferauftrag EU-Sektorenrichtlinie 6 Lose

Rahmenvereinbarung iBS II

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen

Angebote bis 09.10.2026, 11:00 Uhr (noch 12 Tage)

Beschreibung

Rahmenvereinbarung iBS II

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Fahrzeuge & Fuhrpark

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Schienenfahrzeugen (iBS II).
  • Auftraggeber ist die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg.
  • Erfüllungsort ist bundesweit.
  • Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Schienenfahrzeugen (CPV 34632000) ausgeschrieben.

Die DB InfraGO AG sucht nach einem geeigneten Partner für die bundesweite Lieferung. Die genauen Anforderungen und Eignungskriterien werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb festgelegt.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Integriertes Bediensystem (iBS)
  • Kosten incl. LCC 100 %
    Preis

    Kosten inklusive LCC (ermittelt aus dem Angebotspreis je Los gem. Leistungsverzeichnis und Kosten über den Lebenszyklus (LCC) basierend auf den Annexverträgen über Ersatzteilversorgung, Softwarepflege und Techniksegmentbetreuung)

Los 2 · Transfernetzrouter
  • Preis 100 %

    Preis inkl. LCC

Los 3 · Broker und Verzeichnisdienst
  • Preis 100 %

    Preis inkl. LCC

Los 4 · Lokale Lenkplanverwaltung (LLPV)
  • Preis inkl. LCC 100 %
    Preis
Los 5 · Operative Betriebsführung des Zentralen Verzeichnisdienstes (ZVD) des LMCs und des Transfernetzes des iLBS
  • Preis 100 %
Los 6 · Operative Betriebsführung der Zentralen Lenkplanverwaltung (LPV) für das LMC
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Sicherheit & Versorgung

  • Versorgungssicherheit

    Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 12. Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 13. Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a. eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b. eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14. Erklärung, dass zumindest einer der unter den vorstehenden Ziffern 10 bis 13 aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf das Unternehmen einschlägig sein sollte, dass das Unternehmen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht ergriffen oder wie folgt ergriffen hat. 15. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a. das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c. sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d. allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16. Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. 17. Erklärung, dass der Vertragspartner a) kein aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist. b) aktiver oder ehemaliger Vorstand einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer der folgenden Gesellschaft bin, die mit der Deutsche Bahn AG gemäß § 290 HGB verbunden ist: [...] Hinweis: Ehemalig ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer im DB-Konzern unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt. 18. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.

  • Versorgungssicherheit

    Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Erklärung, a. ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind. b. ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. 4. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5. Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos, a. Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b. Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind. c. Versicherung darüber, i. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, ii. dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, iii. dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt. d. Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 6. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. 7. Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist. 8. Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b. dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. 9. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. 10. Erklärung, a. dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b. dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. 11. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a. versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen; b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.

  • Versorgungssicherheit

    Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 1 bis 3 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.

  • Versorgungssicherheit

    Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Los 4 Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen eine Zuglenkung für ein elektronisches oder digitales Stellwerk für AG des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (2 Referenzen sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden. 3. Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Leistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 bis 4: es müssen Erfahrungen vorhanden sein. 4. Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat. 5. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001). 6. Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller). 7. Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Firmenmonteure - beschäftigt.

  • Versorgungssicherheit

    Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. 2. Lose 5 und 6: Erklärung, dass der Bewerber Hersteller oder nachweislich Berechtigter für die Betriebsführung der genannten Systeme ist. Sollte der Bewerber nicht Hersteller oder noch nicht nachweislich Berechtigter sein, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass beim Hersteller entsprechende Nutzungs-/Lizenzrechte beantragt wurden. Der Nachweis ist dennoch bis spätestens zum finalen Angebot zu erbringen. 3. Los 1 bis 6: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 12 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 09.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 124 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 721.230 €
Median 33.905.304 €
Oberes Quartil 33.905.304 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 09.10.2026, 11:00 Uhr (noch 12 Tage)
Vergabenummer 25FEI81299
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Frankfurt Main, Hessen
Veröffentlicht 09.09.2026
CPV-Codes (2) 34632000 · Transportmittel
72514000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Lose 6 (max. 6 bewerbbar)
Erfüllungsort bundesweit
Laufzeit 01.04.2027 – 01.04.2030
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 2.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 176.686 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Fahrzeuge & Fuhrpark mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 16.927 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 10.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main