Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit
Common Codes GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Status
Vergeben
Geschätzter Wert
3.200.000 €
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
23.10.2026
Vergabe-Ergebnis
Geschätzter Wert3.200.000 €
Eingegangene Angebote5
Zuschlagsdatum28.09.2026
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung
ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert
Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Qualitätssicherungsleistungen im Bereich Informationssicherheit werden gesucht.
Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für die Entwicklung der nationalen EUDI Wallet.
Die Beauftragung erfolgt bedarfsgerecht über Einzelaufträge ohne Mindestabnahme.
Der CPV-Code 72000000 deutet auf IT-Dienstleistungen hin.
Die Common Codes GmbH entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die nationale EUDI Wallet für Deutschland sowie die zugehörige Infrastruktur. Zur Unterstützung dieses Vorhabens schreibt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit aus. Die Beauftragung erfolgt bedarfsgerecht über Einzelaufträge und ohne Mindestabnahme. Der Auftragnehmer unterstützt die Projektteams des Auftraggebers durch Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Qualitätssicherungsleistungen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Verfahrensmerkmale
„Es handelt sich um ein beschleunigtes offene Verfahren.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit
ERFAHRUNG/ QUALIFIKATION60 %
Qualität
Mitarbeiterprofile als Nachweise zur Qualifikation und Erfahrung.
Preis40 %
Summe aus Preis je Personentag für 1. Sichere Systementwicklung für mobile Identitäten 2. Compliance zu eIDAS 2.0 und nationale eIDAS-Umsetzung 3. Nutzbarkeit für sichere mobile Identitäten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB verwiesen, der wie folgt lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Auftrag wurde zugeschlagen
· 50 Tage nach Fristende
AuftragnehmerFraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., für ihr Fraunhofer Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC)
Auftragsvolumen (Rahmen)3.500.000 €
1 Veröffentlichung
23.10.2026
Original-Veröffentlichung · in TED EU + oevaktuell
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Hamburg Messe und Congress GmbH, Hamburg
· 25.09.2026
KI Gesucht wird ein Dienstleistungspartner für den Aufbau und die Weiterentwicklung einer Business-Intelligence- und Analytics-Plattform auf Basis von Microsoft Technologien.
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., für ihr Fraunhofer Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC) · Garching b. München
Der Zuschlag wurde erteilt; der Auftragnehmer ist in dieser Bekanntmachung nicht aufgeführt.
Vertrag28.09.2026
Ø Bieter in der Branche6.5
Methodik & Datenbasis
Historischer Durchschnitt aus 66.490 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen90%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 20.094 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: