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Objekt- und Werkschutzdienst auf dem Bergwerk Gorleben sowie der Salzhalde
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenObjekt- und Werkschutzdienst auf dem Bergwerk Gorleben sowie der Salzhalde🏆 KÖTTER SE & Co. KG Security, Dresden Niederlassung Leipzig · Leipzig
- KÖTTER SE & Co. KG Security, Dresden · Leipzig
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Das Bewachungsobjekt - Bergwerk Salzstock Gorleben - liegt an der Straße K 2, zwischen den Ortschaften Gorleben und Gedelitz, im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Zum Bewachungsobjekt gehört das unter Aufsicht des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie stehende gesamte Werksgelände, sämtliche darauf errichteten Gebäude und Anlagen, einschließlich aller auf dem Werksgelände befindlichen technischen Einrichtungen und Maschinen. Hinzu kommt als Bewachungsobjekt die außerhalb des Werksgeländes ca. 500 m entfernt gelegene, umzäunte Salzhalde. Die Umfassungslängen der Objekte beinhalten im Einzelnen: - Bergwerksgelände: ca. 2.2 km (Außenlänge) - Salzhalde: ca. 1,7 km (Außenlänge). Die Flächen, in denen die Objekte sind, betragen wie folgt: - Fläche Bergwerksgelände (Innerhalb „juristischer Zaun"): 296.160,1 m² - Fläche Salzhaldengelände (Innerhalb „juristischer Zaun") einschließlich der Haldenwasserrückhaltebecken: 114.375,9 m² Die Bewachung des Werksgeländes hat durchgängig an jedem Tag, rund um die Uhr (24/7) in 3 Schichten zu erfolgen. Der Objektschutz der Salzhalde ist ganztägig in Form unregelmäßigen Kontrollfahrten zur Prüfung auf Sachbeschädigungen und unerlaubten Betretens um das Gelände je Schicht durchzuführen. Das gesamte Werksgelände einschl. Salzhalde ist durch Einrichtungen wie Zaunanlagen, Tore und technische Sicherungsanlagen gesichert, so dass ein ungehinderter und unkontrollierter Zugang durch unbefugte Dritte auf die vorgenannten Geländeflächen erschwert ist. Für die Bewachung ergeben sich folgende Aufgaben: - Schutz des Eigentums des Auftraggebers und in dessen Auftrag handelnder Unternehmen sowie des eingebrachten persönlichen Eigentums der Mitarbeiter vor Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung, - Verhütung und Aufklärung von strafbaren Handlungen auf dem Werksgelände und an den vorhandenen Sicherungsanlagen, - Schutz des Unternehmens (Auftraggeber) vor Spionage und Sabotage, - Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit auf dem Betriebsgelände d
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📅 Laufzeit endet am 31.01.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung folgender Kriterien und Gewichtung erteilt: 100% Preis. Das Zuschlagskriterium "Preis" berücksichtigt den Angebotspreis des Leistungsverzeichnisses als Gesamtpreis. 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 60 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) KÖTTER SE & Co. KG Security, Dresden Niederlassung Leipzig · Forst- und Landschaftsbau GmbHZuschlagswert 3.550.000 €1 Veröffentlichung
- 09.11.2025 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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