Aufgabe für die zu vergebenden Objektplanungen sind die Sanierung, der Umbau und die Erweiterung des bestehenden Lokschuppens und der angrenzenden Flächen. Mit dem Zentrum für regionale Erzeugnisse (ZfrE), der "Gurkenwelt", soll ein immersiver Erlebnisort entstehen. Die Planungsleistungen werden als Generalplanung ausgeschrieben und enthalten Objektplanung Gebäude (Architekt) nach § 34 HOAI, Objektplanung Innenachitektur nach § 34 HOAI sowie Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · 26-07_Zentrum_für_regionale_Erzeugnisse_Luebbenau_Objektplanung_Frei- und Innenraum
Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung35 %
Qualität
Bewertung der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen, insbesondere: - Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Kosten - Prüfung/Einschätzung der vorliegenden Planung - Ausführungen zum möglichen zeitlichen Ablauf - Erläuterungen zum vorgesehenen Umgang mit denkmalpflegerischen Belangen
Honorar20 %
Preis
Gesamthonorar für die Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude incl. Besondere Leistungen "Visualisierung", Objektplanung Innenräume und Objektplanung Freianlagen) - inkl. aller Kostenbestandteile, Zu-/Abschläge, Nebenkosten
Personelle Besetzung15 %
Qualität
Vorstellung des Projektteams mit Darlegung der persönlichen fachlichen Erfahrungshintergründe/Kenntnisse (excl. Berufsjahre!) sowie - Projektleiter:in - Projektbearbeiter:in Objektplanung Gebäude - Projektbearbeiter:in Objektplanung Innenräume - Projektbearbeiter:in Objektplanung Freianlagen - Bauleiter:in
Vorgehensweise bei vergleichbaren, bearbeiteten Projekten10 %
Qualität
- Vergleichbarkeit des vorgestellten Vorhabens zum jetzigen Projekt - Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber - Zusammenarbeit mit Fachplanern - Kosten- und Terminmanagement
Konkret vorgesehenes Projekt- und Qualitätsmanagement10 %
Qualität
Unter Berücksichtigungung - des vorgesehenen Termin- und Kostenmanagements (Steuerungs- und Kontrollinstrumente bei der Planung und baulichen Umsetzung) - der vorgesehenen Organisation der fachlichen Bauüberwachung (insbesondere auch Vor-Ort-Präsenz, Verfügbarkeit)
Präsentation5 %
Qualität
Unter Berücksichtigung - des Gesamteindrucks der Präsentation - der Reaktion auf Rückfragen/Diskussion
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
KI Gesucht wird die Objektplanung für die Generalsanierung und Erweiterung des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums Langenzenn inklusive einer Dreifachturnhalle.
Gemeinschaftskrankenhaus St. Elisabeth/St. Petrus/St. Johannes gGmbH, Bonn
· Vor 3 Tagen
KI Gegenstand ist die Objektplanung für Gebäude gemäß HOAI, Leistungsphasen 2 bis 8, optional Leistungsphase 9, zur Konzentration der beiden Betriebsstellen St.
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
AuftragsartDienstleistungsauftrag
SchwierigkeitMittel KI
AuftraggeberSPREEWELTEN GMBH
StandortLübbenau, Brandenburg
Veröffentlicht22.10.2026
CPV-Codes (3)
71200000 · Architektur und Ingenieurwesen
79932000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
71222000 · Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Historischer Durchschnitt aus 303.981 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.853 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: