AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Software für das Jugendamt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Würselen, Würselen
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
- Notice-Typ
- dir-awa-pre
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 72200000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 392.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Jugendamt hat im Rahmen einer umfangreichen Markterkundung und Begleitung durch einen externen Berater - aufgrund zahlreicher Vorteile - für die Produkte von Prosoz Herten entschieden, nicht zuletzt, da es sich hierbei um die Weiterentwicklung der bereits eingesetzten Software handelt. Inzwischen gibt es seitens Prosoz Herten ein neues noch nicht auf dem Markt befindliches Produkt, welches vielseitige Möglichkeiten eröffnet, die nötigen Handlungsschritte und Schnittstellen zu bedienen. Die Stadt Würselen hat die Möglichkeit Pilotkunde zu werden und so maßgeblich an der Weiterentwicklung der Software – auch auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten - beteiligt zu werden. Im Gegenzug erfährt der Hersteller durch die eingebrachte Praxiserfahrung und Anwendernutzung Unterstützung und Vorteile, welche sich auch in der Preisgestaltung für die Stadt Würselen widerspiegeln. Die Weiterentwicklung der Software ist ausschließlich durch den Entwickler, also dem Hersteller, hier Prosoz Herten, möglich, so dass hier der Tatbestand des technischen Alleinstellungsmerkmals gegeben ist und die Vergabe ausschließlich an den Hersteller möglich ist.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2025
- Ende
- 28.02.2029
VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
- Veröffentlichung
- 17.01.2025
- Stillhaltefrist (10 Tage)
- läuft bis 27.01.2025 — abgelaufen
- Geplanter Auftragnehmer
- PROSOZ Herten Softwareentwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Gemeinden, Städte und Kreise mbH
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.